Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?
Die klare Antwort laut Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley: Nein. Jeder Test, ob auf Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen, greift in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein und kann je nach Art des Tests auch die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zu solchen Tests zwingen.
Das kann passieren, wenn man bekifft zur Arbeit kommt
Grundsätzlich gilt jedoch: Auf dem Betriebsgelände können Arbeitgeber den Konsum von Alkohol und Drogen untersagen. Sie können zwar nicht kontrollieren, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit konsumieren, aber: «Arbeitnehmer dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen oder in einem Zustand zur Arbeit kommen, in dem sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllen können oder womöglich sogar andere gefährden, was zum Beispiel bei Maschinenbedienung der Fall sein kann», so Schulze Zumkley.
Der Arbeitgeber kann bei Verdacht auf Drogeneinfluss außerdem Indizien sammeln und den Mitarbeiter darauf ansprechen - denkbar sind etwa Ausfallerscheinungen oder glasige Augen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dann fragen, ob sie freiwillig einem Drogen- oder Alkoholtest zustimmen.