Bekifft zur Arbeit - Kann der Arbeitgeber Drogenchecks anordnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Die klare Antwort laut Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley: Nein. Jeder Test, ob auf Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen, greift in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein und kann je nach Art des Tests auch die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zu solchen Tests zwingen.

Das kann passieren, wenn man bekifft zur Arbeit kommt

Grundsätzlich gilt jedoch: Auf dem Betriebsgelände können Arbeitgeber den Konsum von Alkohol und Drogen untersagen. Sie können zwar nicht kontrollieren, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit konsumieren, aber: «Arbeitnehmer dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen oder in einem Zustand zur Arbeit kommen, in dem sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllen können oder womöglich sogar andere gefährden, was zum Beispiel bei Maschinenbedienung der Fall sein kann», so Schulze Zumkley.

Der Arbeitgeber kann bei Verdacht auf Drogeneinfluss außerdem Indizien sammeln und den Mitarbeiter darauf ansprechen - denkbar sind etwa Ausfallerscheinungen oder glasige Augen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dann fragen, ob sie freiwillig einem Drogen- oder Alkoholtest zustimmen.

Glasige Augen und Co.: Ohne Entgelt nach Hause?

Lehnen Beschäftigte einen Test ab, muss sich der Arbeitgeber laut Schulze Zumkley entscheiden, ob er den Betreffenden nach Hause schickt, die Entgeltzahlung für diesen Zeitraum verweigert und gegebenenfalls eine Abmahnung oder Kündigung ausspricht - oder ihn trotz Verdacht weiterarbeiten lässt.

Entscheidet der Arbeitgeber sich fürs Nachhause-Schicken, können Arbeitnehmer später geltend machen, nicht berauscht gewesen zu sein, den Lohn einfordern oder gegen die Abmahnung oder Kündigung vorgehen. Ein Gericht muss dann klären, ob die Maßnahmen des Arbeitgebers gerechtfertigt waren, so Schulze Zumkley.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?