13,9 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe arbeiten nachts

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Insgesamt waren laut Destatis knapp 4,0 Millionen Erwerbstätige in Deutschland von Nachtarbeit betroffen. Das entspricht 9,3 Prozent der insgesamt 42,6 Millionen Erwerbstätigen. Die Zahlen wurden im Zusammenhang mit der Zeitumstellung auf die Sommerzeit am 29. März 2026 veröffentlicht.

Gastgewerbe über dem Durchschnitt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt der Anteil der Nachtarbeit im Gastgewerbe über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 9,3 Prozent. Damit gehört die Branche zu den Bereichen mit vergleichsweise häufigen Nachtarbeitszeiten.

Noch höhere Anteile verzeichneten laut Destatis unter anderem die Luftfahrt mit 42,6 Prozent sowie Wach- und Sicherheitsdienste und Detekteien mit 40,2 Prozent. Auch in der Metallerzeugung und -bearbeitung lag der Anteil mit 31,1 Prozent deutlich über dem Durchschnitt.

Unterschiede nach Geschlecht und Alter

Unabhängig von der Branche zeigt sich laut Destatis, dass Nachtarbeit bei Männern häufiger vorkommt als bei Frauen. 11,7 Prozent der männlichen Erwerbstätigen arbeiteten 2024 nachts, bei Frauen lag der Anteil bei 6,5 Prozent.

Auch das Alter spielt eine Rolle. Bei den bis 34-Jährigen lag der Anteil der Nachtarbeitenden bei 10,6 Prozent, bei den 35- bis 54-Jährigen bei 9,6 Prozent. In der Altersgruppe ab 55 Jahren waren es 7,4 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Definition von Nachtarbeit

Die Daten zur Nachtarbeit stammen laut Destatis aus dem Mikrozensus und werden in einer Unterstichprobe erhoben. Nachtarbeit liegt demnach vor, wenn Erwerbstätige innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen – also in der Berichtswoche und den drei Wochen davor – ständig, regelmäßig oder gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr arbeiten.

Die Branchenangaben basieren auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ08), wie das Statistische Bundesamt mitteilt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?