Aprilscherz nach hinten losgegangen - droht die Kündigung?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich am 1. April einen Scherz im Büro erlaubt, möchte vielleicht nur für eine spaßige Stimmung sorgen. Doch wenn der Jux zu weit geht, kann das Folgen für den Job bedeuten – mit Pech kann dann sogar eine Kündigung kommen. Denn das Arbeitsrecht kennt keine Ausnahme für Aprilscherze, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Grundsätzlich gilt das Gleiche wie an regulären Arbeitstagen. Ein kleiner Scherz, der niemandem schadet, hat in der Regel keine Konsequenzen für den Job. Wenn dadurch allerdings eine Pflichtverletzung entsteht, können eine Abmahnung oder bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Aktionen eine Kündigung folgen. Eine Entschuldigung hilft da am 1. April auch nicht mehr als sonst.

Scherze mit Schadens- oder Störungsfaktor besser lassen

Wer sich einen Scherz auf Kosten der Mitarbeiter erlaubt, macht sich vielleicht nicht nur unbeliebt, sondern kann auch den Arbeitsablauf stören. Erzählt man einem Kollegen etwa, dass er zu einem ausgedachten Termin an einen Standort am anderen Ende der Stadt fahren soll, verhindert das die Arbeit des Kollegen – es entstehen eine Störung und für den Arbeitgeber womöglich sogar Kosten. Je nachdem wie schwerwiegend der verursachte Schaden ist, kann dann eine Abmahnung oder eine Kündigung folgen.

Doch es können nicht nur für den Arbeitgeber aufkommende Kosten zu Problemen führen. Auch beleidigende, diskriminierende oder rassistische «Scherze» können Folgen für den Job bedeuten, so Oberthür. Sie stellen eine Pflichtverletzung dar – denn am Arbeitsplatz soll ein respektvoller und höflicher Umgang herrschen. Im Regelfall ist die erste Konsequenz eine Abmahnung und erst bei wiederholtem Verhalten eine Kündigung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?