Ab 2024 kein Kinderreisepass mehr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht. Denn ab 2024 wird das Ausweisdokument für den Nachwuchs nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern auf Fernreise gehen wollen, benötigen für die Sprösslinge über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:

Warum gibt es den Kinderreisepass bald nicht mehr?

Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. «Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind», heißt es vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI).

Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer, beim Kinderreisepass beträgt sie ein Jahr. Das bedeutet schlichtweg einen enormen Aufwand für Eltern und Verwaltung für die jährliche Neubeantragung. Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie sie anerkennen oder nicht.

Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft und wie lange ist er noch gültig?

«Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden», so das BMI weiter. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.

Was ist die Alternative und wie lange ist sie gültig?

Ab dem 1. Januar läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Das BMI weist allerdings darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.

Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Mitzubringen sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen.

Was kostet der Pass?

Der Reisepass kostet einmalig 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro. «Außerhalb Deutschlands wird ergänzend ein Auslandszuschlag fällig», so das BMI. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.