Ab 2024 kein Kinderreisepass mehr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht. Denn ab 2024 wird das Ausweisdokument für den Nachwuchs nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern auf Fernreise gehen wollen, benötigen für die Sprösslinge über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:

Warum gibt es den Kinderreisepass bald nicht mehr?

Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. «Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind», heißt es vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI).

Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer, beim Kinderreisepass beträgt sie ein Jahr. Das bedeutet schlichtweg einen enormen Aufwand für Eltern und Verwaltung für die jährliche Neubeantragung. Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie sie anerkennen oder nicht.

Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft und wie lange ist er noch gültig?

«Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden», so das BMI weiter. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.

Was ist die Alternative und wie lange ist sie gültig?

Ab dem 1. Januar läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Das BMI weist allerdings darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.

Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Mitzubringen sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen.

Was kostet der Pass?

Der Reisepass kostet einmalig 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro. «Außerhalb Deutschlands wird ergänzend ein Auslandszuschlag fällig», so das BMI. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?