Airbnb lässt Aufenthalte bis Mitte April kostenlos stornieren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Apartment-Vermittler Airbnb will von der Coronavirus-Krise betroffenen Reisenden entgegenkommen und für die kommenden Wochen gebuchte Aufenthalte kostenlos stornieren lassen. Airbnb-Reservierungen müssen üblicherweise vorab bezahlt werden, oft wird bestenfalls ein Teil des Betrag zurückerstattet. Für alle Aufenthalte, die bis zum Samstag gebucht wurden und bis zum 14. April beginnen, gelte nun aber eine Sonderregelung, teilte Airbnb mit.

Reisen könnten von Vermietern oder Gästen gebührenfrei storniert werden. Die Regelung gilt weltweit. In China allerdings, wo wegen der Coronavirus-Ausbreitung bereits Ausnahmeregeln galten, will Airbnb am 1. April wieder zum Normalzustand zurückkehren.

Die aktuellen Reisebeschränkungen führen dazu, dass viele Airbnb-Kunden ihre Aufenthalte nicht antreten können. Man sei sich bewusst, dass die kostenlosen Stornierungen Vermieter finanziell treffen werden, räumte Airbnb ein. Man werde nach Wegen suchen, sie zu unterstützen. Auch Airbnb selbst werde bei stornierten Reisen auf seine Service-Gebühr verzichten.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.