Eine Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) in einem Urteil (AZ: 14 SLa 145/25), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In dem konkreten Fall hatte der Arbeitnehmer eine im Internet gekaufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die ohne persönlichen, telefonischen oder digitalen Kontakt zu einem Arzt entstand. Optisch entsprach die Bescheinigung dem offiziellen Muster (Absender: Privatarzt per Telemedizin), enthielt aber sogar einen Hinweis, dass die Feststellung der Krankheit nur anhand eines Fragebogens erfolgt ist und der Arbeitnehmer nur voraussichtlich arbeitsunfähig sei.
Der Arbeitnehmer reichte das Attest über fünf Tage Krankheit dennoch ein und erhielt eine Entgeltfortzahlung. Nach internen Prüfungen wertete der Arbeitgeber die Vorlage der Bescheinigung als Täuschung und kündigte fristlos.













