Arbeitsgenehmigung für Ferienbeschäftigungen und Praktika jetzt digital

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen nach § 14 Absatz 2 BeschV und für Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Homepage der BA unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland abgerufen werden.

Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird entsprechend optisch angepasst. Sie sieht spätestens ab dem 2. September 2024 so aus.


 

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