Arbeitsrecht: 5 Urlaubsregelungen, die Sie kennen sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Deutschland startet in die Ferienzeit. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Jahresurlaub an. Wer diese Regeln kennt, ist bestens vorbereitet: 

1. Das Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub

Entspannt liegt man am Sandstrand, plötzlich klingelt das Handy: Muss ich rangehen, wenn die Chefin oder der Chef mich im Urlaub anruft? Nein. Denn Beschäftigte müssen in der Regel nur zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). In der Freizeit - und damit auch während des Urlaubs - sind Beschäftigte demnach nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Grundsätzlich kommt es aber immer darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.

2. Kein Anspruch auf Urlaubsgeld 

Urlaub macht besonderen Spaß, wenn der Arbeitgeber die Reisekasse mit einer Finanzspritze aufbessert. Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland aber nicht, so der VDAA. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen. 

Anspruch haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Zahlt der Arbeitgeber mindestens über drei Jahre hinweg wiederholt und vorbehaltlos Urlaubsgeld, ist er auch in der Zukunft dazu verpflichtet.

3. Krank im Urlaub: Urlaubstage werden gutgeschrieben

Das Phänomen ist bekannt: Kaum hat man Urlaub, liegt man flach. Die gute Nachricht: Werden Beschäftigte im Urlaub krank, bekommen sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben, so der Bund-Verlag. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Voraussetzung ist aber, dass eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich brauchen Beschäftigte einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jede Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, ob Beschäftigte daran gehindert gewesen wären, ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen. Beispiel: Verletzt sich ein Beschäftigter im Urlaub den kleinen Finger, muss aber beruflich keinerlei manuelle Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten, kann es sein, dass die Erkrankung gar nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.

4. Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel

Der Jahresurlaub steht Beschäftigten jährlich nur einmal zu. Darauf macht Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel aufmerksam. Relevant wird das, wenn Beschäftigte ihren Arbeitgeber wechseln. Vom neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Görzel dann folglich nur den Urlaub verlangen, den sie noch nicht bei ihrem alten Arbeitgeber genommen haben. 

Der alte Arbeitgeber muss Beschäftigen deshalb bescheinigen, welchen Urlaub sie im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt bekommen haben. Diese Urlaubsbescheinigung legen Beschäftigte dann beim neuen Arbeitgeber vor, um nachzuweisen, welcher Urlaubsrestanspruch noch besteht. 

5. Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer steht bezahlter Erholungsurlaub zu. Das gilt auch im Minijob, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich vier Wochen. Für diese Urlaubstage müsse die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlen. 

Für den persönlichen Urlaubsanspruch ist entscheidend, an wie vielen Tagen in der Woche Beschäftigte im Minijob arbeiten. Berechnen lässt sich das mit einer einfachen Formel: Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche mal 24 durch 6. Wer also zum Beispiel an drei Tagen pro Woche arbeitet, kommt auf einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen.ternet


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.