Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Anteil der Niedriglohnjobs in Deutschland ist im April 2025 stabil geblieben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 16 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse dem Niedriglohnsektor zuzuordnen. Damit blieb die Quote im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Insgesamt zählten im April 2025 rund 6,3 Millionen Jobs zu dieser Kategorie.

Entwicklung der Niedriglohnquote

Die Niedriglohnquote war in den zehn Jahren zuvor deutlich gesunken. Von 21 Prozent im April 2014 fiel sie bis April 2024 auf 16 Prozent. Der stärkste Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung fand zwischen April 2022 und April 2023 statt. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle um 3 Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Eine mögliche Ursache hierfür ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12,00 Euro in diesem Zeitfenster.

Als Niedriglohnsektor gelten Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), bei denen weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen gezahlt wird. Die Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. Im Jahr 2024 betrug dieser Schwellenwert 13,79 Euro.

Gastgewerbe mit höchstem Niedriglohnanteil

Das Gastgewerbe weist weiterhin den höchsten Anteil an Niedriglohnjobs auf. Gut die Hälfte (51 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittliche Anteile von Niedriglohnbeschäftigten gab es auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent).

Die niedrigsten Anteile wurden dagegen in folgenden Bereichen verzeichnet: Öffentliche Verwaltung (2 Prozent), Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), Erziehung und Unterricht (6 Prozent) sowie Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent).

Lohnspreizung bleibt unverändert

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, auch Lohnspreizung genannt, blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Die Lohnspreizung beschreibt die Lohnungleichheit, indem sie den Verdienstabstand zwischen den unteren 10 Prozent (Geringverdienende) und den oberen 10 Prozent (Besserverdienende) der Lohnskala misst.

Konkret errechnet sich die Lohnspreizung aus dem Verhältnis des Bruttostundenverdienstes des 9. Dezils (2025: 39,65 Euro) zum Verdienst des 1. Dezils (2025: 13,46 Euro). Im Jahr 2025 erzielten Besserverdienende das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Dabei fiel auf, dass der Anstieg des 1. Dezils (+3,5 Prozent) und des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) (+3,9 Prozent) zwischen April 2024 und April 2025 höher war als der Zuwachs beim 9. Dezil (+1,5 Prozent). Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.