Bilanz 2025: Gastgewerbe im Visier der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat ihre Bilanz für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Zahlen der Generalzolldirektion verdeutlichen, dass insbesondere das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe eine zentrale Rolle in der Ermittlungsarbeit einnimmt und die Statistiken bei den eingeleiteten Verfahren anführt. Insgesamt intensivierte die Behörde ihre Maßnahmen: Bundesweit wurden über 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: rund 49.700) und rund 98.200 Strafverfahren (2024: 96.800) neu eingeleitet.

Gastgewerbe führt Verfahrensstatistik an

Ein Blick auf die Branchenauswertung zeigt eine deutliche Schwerpunktsetzung. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe steht mit 13.593 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren an der Spitze der Statistik. Auch bei den Strafverfahren nimmt die Branche mit 9.568 Fällen den ersten Platz ein. Zum Vergleich: Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe folgt dahinter mit 9.075 Strafverfahren und 6.888 Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Insgesamt kontrollierten die Beamten im Gastgewerbe 5.726 Einheiten, wobei sich diese Zahl aus 2.588 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern und zusätzlichen Personenüberprüfungen vor Ort zusammensetzt. Damit gehört die Branche neben dem Bau sowie dem Speditions- und Logistiksektor zu den am häufigsten kontrollierten Wirtschaftsbereichen.

Hohe Schadenssumme durch hinterzogene Abgaben

Die Ermittlungen der FKS deckten 2025 einen Gesamtschaden von rund 675 Millionen Euro auf. Diese Summe resultiert primär aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Zudem umfasst der Betrag sogenannte sonstige Schäden, wie unterschlagene Mindestlöhne, nicht abgeführte Urlaubskassenbeiträge oder den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Als Folge der strafrechtlichen Ermittlungen wurden im vergangenen Jahr Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 1.200 Jahren verhängt.

Strategiewechsel gegen organisierte Strukturen

Die FKS verfolgt zunehmend eine risikoorientierte Strategie. Dabei rücken strukturelle Schwarzarbeit und organisierte Formen der illegalen Beschäftigung in den Fokus. Im Jahr 2025 bearbeitete die Behörde bundesweit mehr als 60 Verfahrenskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität.

Neben verdachtsunabhängigen Prüfungen führte der Zoll gezielte Schwerpunktprüfungen durch. Hierbei kontrollierten die Einsatzkräfte vor Ort die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung sowie den Besitz erforderlicher Arbeitstitel bei ausländischen Beschäftigten. Neben dem Hotel- und Gaststättengewerbe lag das Augenmerk auf dem Baugewerbe, dem Sicherheitsdienst und dem Personenbeförderungsgewerbe.

Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Ein wichtiger Faktor für die künftige Schlagkraft der Behörde ist das Ende 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG). Die gesetzliche Grundlage ermöglicht die Einführung moderner Datenanalysen, um große Datenmengen systematisch auszuwerten. Ziel ist es, risikobehaftete Betriebe schneller zu identifizieren und die Effizienz bei der Bekämpfung krimineller Netzwerke durch digitale Prozesse weiter zu steigern.


 

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