Arbeitsvertrag als Minijobber am besten schriftlich abschließen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer einen Minijob antreten möchte, sollte zunächst abklären, um welche Art der Beschäftigung es sich handelt. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung auf ihrem Blog hin.

So sollte man mit dem Arbeitgeber besprechen, ob es um einen 450-Euro-Minijob oder einen kurzfristigen Minijob handelt. Bei ersterem Modell darf der regelmäßige monatliche Verdienst 450 Euro nicht übersteigen. Bei einem kurzfristigen Minijob, der auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, spielt die Höhe des Arbeitsentgelts hingegen keine Rolle.

Wesentliche Bedingungen müssen schriftlich vorliegen

Die Minijob-Zentrale rät darüber hinaus dazu, den Arbeitsvertrag am besten schriftlich abzuschließen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses spätestens einen Monat nach Jobantritt schriftlich festzuhalten. Das gilt dem Beitrag zufolge ebenso für Minijobber, egal ob sie in Gewerbebetrieb oder Privathaushalten tätig sind.

Laut Minijob-Zentrale ist eine kurze Niederschrift ausreichend. Darin sollten die Vertragsbedingungen aufgeführt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden.

Arbeitgeber braucht Sozialversicherungsnummer

Nicht zuletzt sollten Minijobberinnen und Minijobber darauf achten, ihrem Arbeitgeber ihre Sozialversicherungsnummer mitzuteilen. Die Nummer wird durch die Deutsche Rentenversicherung vergeben und findet sich auf jedem Schreiben des Rentenversicherungsträgers. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.