Arbeitsvertrag kündigen: Geht das auch digital?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber findet mittlerweile häufig auf digitalen Wegen statt. Oftmals ist das auch ganz unproblematisch. Doch wie sieht es beim Thema Kündigung aus?

«Eine Kündigung ist nur in Schriftform und mit einer Originalunterschrift wirksam», stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klar. Das schließt also nicht nur eine schriftliche Kopie aus. Auch jegliche Kündigung über digitale Kommunikationskanäle (Mail, Messenger, Fax etc.) ist somit unwirksam - egal, ob mit digitaler Signatur oder ohne. Die elektronische Form wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) explizit ausgeschlossen.

Und das gilt für beide Seiten: Stellt der Arbeitgeber eine Kündigung nur digital zu, ist sie ungültig. Aber auch Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber das Original des unterschriebenen Schriftstücks ihrer Kündigung zukommen lassen, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis rechtskräftig beenden wollen. Wer sicherstellen will, dass die Kündigung sicher ankommt, sollte sie entweder als Einschreiben verschicken oder direkt persönlich vorbeibringen.

Was tun, wenn die Kündigung digital kommt?

Schickt der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben trotzdem digital oder nur als Kopie, ist die Kündigung generell zwar erst einmal unwirksam. Ignorieren sollte man das jedoch nicht einfach. Auch wenn das Arbeitsverhältnis bei einer unwirksamen Kündigung erstmal bestehen bleibt, hat der Arbeitgeber in den meisten Fällen die Absicht, das Arbeitsverhältnis tatsächlich zu beenden. Er kann eine Kündigung mit den geregelten Kündigungsfristen einfach erneut aussprechen und korrekt zustellen.

Deshalb kann es hilfreich sein, bereits bei der ungültigen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Arbeitsgericht überprüft dann, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch wirklich gerechtfertigt ist. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.