Azubi ohne echte Ausbildung steht mehr Bezahlung zu

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Auszubildender, der nur auf dem Papier als solcher eingestellt ist, aber nicht ausgebildet wird, hat laut einem aktuellen Urteil Anspruch auf den Lohn eines ungelernten Arbeitnehmers.

Wie das Arbeitsgericht Bonn am Dienstag mitteilte, hatte der Kläger mit seinem Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger abgeschlossen und dafür eine Vergütung von 775 Euro brutto monatlich vereinbart. Der Arbeitgeber meldete jedoch weder das Ausbildungsverhältnis bei der Innung noch den Kläger bei der Berufsschule an. Auch ein Ausbildungsplan sei nicht erstellt worden. Tatsächlich war der Mann nur einmalig eingewiesen worden und hatte dann 39 Stunden pro Woche als Reinigungskraft gearbeitet.

Das Gericht entschied mit Urteil vom Juli, dass ihm statt der Ausbildungsvergütung das volle Tarifentgelt einer ungelernten Kraft zustehe. Bei einem Stundenlohn von damals zunächst 10,80 Euro und inzwischen 11,11 Euro in der 1. Lohngruppe des gültigen Rahmentarifvertrags wäre das mehr als das doppelte der vereinbarten 775 Euro als Lehrling.

Ein Azubi, der als Arbeitnehmer eingesetzt werde ohne ausgebildet zu werden, erbringe Leistungen, zu denen er laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sei, begründeten die Richter. Damit seien seine Leistungen nicht durch eine Ausbildungsvergütung abgegolten, sondern müssten in Höhe der üblichen Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers bezahlt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?