Azubi ohne echte Ausbildung steht mehr Bezahlung zu

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Auszubildender, der nur auf dem Papier als solcher eingestellt ist, aber nicht ausgebildet wird, hat laut einem aktuellen Urteil Anspruch auf den Lohn eines ungelernten Arbeitnehmers.

Wie das Arbeitsgericht Bonn am Dienstag mitteilte, hatte der Kläger mit seinem Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger abgeschlossen und dafür eine Vergütung von 775 Euro brutto monatlich vereinbart. Der Arbeitgeber meldete jedoch weder das Ausbildungsverhältnis bei der Innung noch den Kläger bei der Berufsschule an. Auch ein Ausbildungsplan sei nicht erstellt worden. Tatsächlich war der Mann nur einmalig eingewiesen worden und hatte dann 39 Stunden pro Woche als Reinigungskraft gearbeitet.

Das Gericht entschied mit Urteil vom Juli, dass ihm statt der Ausbildungsvergütung das volle Tarifentgelt einer ungelernten Kraft zustehe. Bei einem Stundenlohn von damals zunächst 10,80 Euro und inzwischen 11,11 Euro in der 1. Lohngruppe des gültigen Rahmentarifvertrags wäre das mehr als das doppelte der vereinbarten 775 Euro als Lehrling.

Ein Azubi, der als Arbeitnehmer eingesetzt werde ohne ausgebildet zu werden, erbringe Leistungen, zu denen er laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sei, begründeten die Richter. Damit seien seine Leistungen nicht durch eine Ausbildungsvergütung abgegolten, sondern müssten in Höhe der üblichen Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers bezahlt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?