Befristeter Arbeitsvertrag: Welche Regeln Sie kennen sollten

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Ob als Verkäufer auf dem Weihnachtsmarkt, als Elternzeitvertretung im Büro oder als Mitarbeiterin in einem Projekt: Viele Jobs sind zeitlich befristet. Welche Rechte Arbeitnehmer bei Befristungen haben und warum sie auch problematisch sein können:

Welche Formen der Befristung gibt es?

Zum einen den kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag, dessen Dauer nach einem Datum bestimmt ist. 

Zum anderen den zweckbefristeten Arbeitsvertrag, bei dem sich die Befristung aus der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt, wie Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg erklärt. Derartige Befristungen benötigen einen sachlichen Grund als Rechtfertigung. 

Das können zum Beispiel ausschließlich saisonal anfallende Arbeiten sein, etwa auf dem Weihnachtsmarkt. Aber auch die Eigenart der Arbeitsleistung könne eine Befristung rechtfertigen, so die Arbeitsrechtlerin. 

  • «Das betrifft etwa Schauspieler, die nur für einzelne Stücke engagiert werden, oder Profisportler, die nur eine Spielzeit lang unter Vertrag stehen.»
  • Ganz typische Beispiele für zweckbefristete Arbeitsverträge seien Elternzeitvertretungen.

Was muss im Vertrag geregelt sein?

Befristete Arbeitsverträge müssen vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart sein. Inhaltlich unterscheiden sie sich von unbefristeten Arbeitsverträgen meist nur in einem Punkt: der Regelung der Vertragsdauer. 

Bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen müsse der Ablauf der vereinbarten Zeit ausdrücklich festgehalten werden, sagt Ilka Schmalenberg. 

Bei zweckbefristeten Verträgen ist zwingend der Zweck des Arbeitsverhältnisses zu nennen. Sie enden mit der Mitteilung des Arbeitgebers, dass das festgeschriebene Ziel erreicht wurde.

Kann ein befristeter Vertrag verkürzt werden?

Das kommt darauf an, um welche Art des Befristungsvertrags es sich handelt. «Bei einer Zweckbefristung endet der Vertrag mit der Mitteilung des Arbeitgebers über die Zweckerreichung. Kehrt also die Person in Elternzeit, die man vertritt, früher zurück, ist der Zweck des befristeten Arbeitsverhältnisses erreicht und der Vertrag endet», sagt Anwältin Schmalenberg. Ein kalendermäßig befristeter Vertrag könne hingegen nicht einfach verkürzt werden.

Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Sind im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen festgehalten, haben diese Gültigkeit. Ist das nicht der Fall, gelten nicht automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine ordentliche Kündigung sei dann weder durch Arbeitgeber noch durch Arbeitnehmer möglich, so Heike Böhm, Juristin bei der Gewerkschaft Verdi. «Immer möglich sind jedoch außerordentliche Kündigungen aufgrund eines dringenden Grundes. In einem solchen Fall müsste eine Vertragspartei das Vertrauen der anderen Seite derart missbraucht haben, dass die Weiterführung des Vertrages nicht zumutbar ist.»

Welche Rechte und Chancen haben befristet Beschäftigte?

«Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer in befristeten Verträgen wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden als unbefristet Beschäftigte», sagt Ilka Schmalenberg. So gelten etwa bei Urlaubsanspruch, Weiterbildungsangeboten, Lohn und Sonderzahlungen dieselben Regelungen. Weniger Vorteile genießen befristet Beschäftigte dagegen beispielsweise beim Thema Kündigungsfristen, die sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern. 

Befristete Verträge können ein Einstieg in den Arbeitsmarkt sein. Eine Chance für befristet beschäftigte Mitarbeiter auf den nächsten Schritt ergibt sich auch daraus: Sie haben Anspruch auf Informationen über unbefristete Stellen im Unternehmen, was ein Vorteil im Bewerbungsprozess sein kann. 

Inwiefern können befristete Arbeitsverträge problematisch sein?

Mit befristeten Arbeitsverhältnissen könnten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine verlässliche berufliche Perspektive aufbauen, sagt Heike Böhm. «Sie haben es gerade heute schwer, eine Wohnung zu finden, da viele Vermieter die Vorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrages verlangen.»

Nicht nur was Fragen der Zukunftsplanung angeht, können befristete Arbeitsverhältnisse zum Bremsklotz werden. Auch im Einsatz für die eigenen Interessen und Rechte stellten sie oft eine zusätzliche Hürde dar: «Der Wunsch, am Ende einer Befristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, ist für die Beschäftigten häufig mit gesundheitsgefährdendem Leistungsdruck verbunden», beobachtet die Verdi-Juristin.

Wann ist eine Befristung unwirksam?

Eine Zweckbefristung sei grundsätzlich unwirksam, wenn sie durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, so Ilka Schmalenberg. Nicht legitim sind außerdem kalendermäßige Befristungen für mehr als zwei Jahre - mit einer Ausnahme: Der Beschäftigte ist älter als 51 Jahre und war mindestens vier Monate vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beschäftigungslos. Innerhalb der zwei Jahre dürfe eine Befristung nicht öfter als dreimal verlängert werden. Eine erneute Befristung nach Ablauf der zwei Jahre ist ebenfalls unwirksam.

Im Zweifel hilft die individuelle Rechtsberatung. «Wer klagen will, muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine sogenannte Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen», sagt Heike Böhm. «Andernfalls gilt auch eine Befristung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, als von beiden Seiten akzeptiert.» (dpa)


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