BGH begrenzt Urheberrechte an Fototapeten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer Fotos oder Videos im Internet veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit gemeinhin keine Urheberrechte. Solange die Nutzung nicht vertraglich eingeschränkt und aus objektiver Sicht als üblich anzusehen ist, gibt es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Probleme. Dann sei gerechtfertigt, dass die Fotografien auf der Tapete vervielfältigt und veröffentlicht werden. Nach dem Urheberrechtsgesetz geschützte Rechte seien nicht verletzt.

Fototapete in Hotelzimmer

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe hatte es mit drei Verfahren zu tun, in denen ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an Fotos lizenziert, gegen Personen klagte, die Bilder von Fototapeten im Internet hochgeladen hatten. Das klagende Unternehmen beanspruchte die Rechte an den auf den Tapeten abgebildeten Motiven.

Unter anderem ging es um eine Klage gegen eine Frau, die eine entsprechende Fototapete gekauft und diese in ihrem Haus angebracht hatte. Die Tapete war in mehreren Videos auf ihrer eigenen Facebook-Seite zu sehen. In einem anderen Fall wurde eine solche Tapete in einem Hotelzimmer verwendet. Fotos davon sind im Internet auf Hotelportalen zu finden. Das Unternehmen klagt in allen Verfahren auf Schadenersatz und die Erstattung von Abmahnkosten. In den Vorinstanzen hatte es damit aber keinen Erfolg.

«Im Einklang mit der Lebenserfahrung»

Der BGH bestätigte die Urteile. Es sei von einer sogenannten konkludenten Einwilligung des Urhebers auszugehen, eine Art stillschweigende Willenserklärung. Dass Fotos und Videos von mit Fototapeten dekorierten Räumen gemacht und diese - sowohl zu privaten als auch zu gewerblichen Zwecken - ins Internet gestellt werden, sei üblich und stehe «im Einklang mit der Lebenserfahrung». Diese Vervielfältigung sei im Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fototapeten für den Urheber vorhersehbar gewesen. Vertragliche Einschränkungen oder Hinweise darauf für Dritte habe es in den Streitfällen keine gegeben.

«Die Wirksamkeit einer Einwilligung setzt nicht voraus, dass sie gegenüber demjenigen erklärt wird, der in Urheberrechte eingreift», betonte der BGH. Nicht nur die Käufer von ohne Einschränkungen verkauften Fototapeten, die ihre Räumlichkeiten damit dekorieren, Fotografien und Videoaufnahmen davon erstellen und im Netz veröffentlichen, können sich demzufolge auf eine konkludente Einwilligung des Urhebers berufen.

«Vielmehr können sich auch Dritte auf eine konkludente Einwilligung des Fotografen stützen, wenn ihre Nutzungshandlungen aus objektiver Sicht als üblich anzusehen sind.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.