Winterwetter: Was droht, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Blick aus dem Fenster zeigt: Draußen schneit es! Wie schön! Oder doch nicht? Gerade Beschäftigte, die nicht von zu Hause arbeiten können, machen Vorhersagen zu witterungsbedingt schlechten Straßenverhältnissen eher nervös. 

Sie müssen aber dennoch dafür sorgen, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Schneefall, Schneematsch oder Glätte sind keine Entschuldigung dafür, zu spät im Büro oder in der Werkhalle zu erscheinen. Grundsätzlich ist es Sache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie zur Arbeit kommen. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Wer aufgrund der Wetterverhältnisse nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz ankommt, bekommt für die Zeit der Verspätung unter Umständen kein Geld. Hier gilt laut Bredereck der Grundsatz «Ohne Arbeit kein Lohn». Dafür spielt es auch keine Rolle, ob Beschäftigte rechtzeitig losgefahren sind oder nicht.

Arbeitgeber informieren, Lösungen vorschlagen

Kündigt sich schlechtes Wetter schon an und ist absehbar, dass es auf dem Arbeitsweg Verzögerungen wegen Schnee, Eis oder etwa Sturm gibt, müssen Beschäftigte auf jeden Fall ihren Arbeitgeber informieren. Im besten Fall bieten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Führungskraft bereits Lösungen an - nach Möglichkeit etwa, im Homeoffice zu arbeiten oder die verpassten Stunden nachzuarbeiten, empfiehlt der Fachanwalt.

Ob eine Verspätung bei Winterwetter oder Sturm eine Abmahnung rechtfertigt, ist immer eine Einzelfallentscheidung - denn sie setzt vorwerfbares Verhalten voraus. Immer abhängig davon, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft.

Einen plötzlichen Wintereinbruch müssen Beschäftigte nicht mit allen Konsequenzen vorhersagen können. Sind die Wetterbedingungen aber schon seit Tagen wegen Glatteis oder Schnee schwierig, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.