Corona-Krise: 325.900 Minijobs bis Ende Juni im Gastgewerbe weggebrochen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Zuge der Corona-Pandemie sind allein im Gastgewerbe nach Erhebungen der Meldestelle für geringfügige Beschäftigung bis Ende Juni rund 325 900 Minijobs weggebrochen. Dies ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Minus von fast 36 Prozent, wie aus Daten der Minijobzentrale hervorgeht, die von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann abgefragt und ausgewertet wurden. Die Zahlen liegen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) und der Deutschen Presse-Agentur vor.

Demnach gingen fast 184 000 Minijobs allein in Restaurants und anderen Gaststätten verloren. In absoluten Zahlen folgen der wirtschaftliche Dienstleistungsbereich mit einem Einbruch um 96 116 Minijobs, der Handel (minus 73 641) und das verarbeitende Gewerbe (minus 70 181). Insgesamt ist die Zahl der Minijobber den Angaben zufolge bundesweit um 837 004 zurückgegangen. Im Juni 2020 waren es gut 12 Prozent weniger als im Juni 2019. Jeder achte Minijob ging somit verloren. Aufgrund der hohen Fluktuation im Minijobbereich tragen laut Zimmermann sowohl beendete Arbeitsverhältnisse als auch nicht neu begonnene Arbeitsverhältnisse zum Rückgang bei.

Das Gastgewerbe war von den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie vor allem im Frühjahr besonders betroffen. Allein zwischen März und Juni verzeichnete das Gastrogewerbe im Vergleich zu Vorjahr nach Angaben des Branchenverbandes Dehoga Umsatzeinbußen von 17,6 Milliarden Euro. Im gesamten ersten Halbjahr gingen die Erlöse im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um nahezu 40 Prozent zurück. In den Sommerwochen ist mit der Öffnung vieler Gastro-Betriebe zwar wieder etwas Normalität zurückgekehrt. Trotz der Lockerungen gibt es für die Branche jedoch keine Entwarnung. Mit dem Herbst, kälteren Temperaturen und steigenden Infektionszahlen wächst dort die Sorge.

«Die Corona-Pandemie hat drastisch erwiesen, dass Minijobs keine sichere Beschäftigungsform sind», sagte Zimmermann dem RND. «Sie sind die ersten, die in der Krise wegbrechen.» Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion fügte hinzu, durch einen Minijob entstehe weder ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld: «Das betrifft jetzt hunderttausende Menschen.» Eine solche Situation dürfe sich nicht wiederholen. «Deshalb müssen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden», forderte Zimmermann. Die Bundesregierung müsse schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz vorlegen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.