Corona-Krise: Bund zahlt bis zu 15.000 Euro Soforthilfe an Kleinunternehmen und Selbstständige

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15 000 Euro erhalten. Großunternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden. Dies geht aus Gesetzesentwürfen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die das «Handelsblatt» und die «Welt» zuvor berichteten. An diesem Montag sollen die Entwürfe vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte am Samstag in Berlin: «Wir lassen niemanden allein.» Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, es sei ein Nachtragshaushalt von 150 Milliarden Euro geplant - und ein Fonds zur Rettung der Realwirtschaft, eine Stärkung der Grundsicherung sowie die Ermöglichung von Investitionen ins Gesundheitswesen. Der Bund werde mehr Schulden machen. Dennoch seien die Maßnahmen mit einem guten Tilgungsplan solide finanziert. Wie weit die Hilfen für Unternehmen in Anspruch genommen würden, könne man noch nicht sagen. Das genaue Volumen für den Nachtragshaushalt beträgt 156 Milliarden Euro, wie aus einem der dpa vorliegenden Entwurf hervorgeht.

Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15 000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet dabei mit einer maximalen Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen.

Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Mit dem Programm sollen die Länder Planungssicherheit bekommen - ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben.

Altmaier sagte: «Es darf und wird keine Solidaritätslücke geben.» Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.

Der weiterhin geplante Rettungsfonds für Unternehmen, Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), soll mit 400 Milliarden Euro ausgestattet werden, mit denen Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unternehmen übernommen werden können. 100 Milliarden Euro will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für Kreditermächtigungen für Beteiligungsmaßnahmen an den Firmen bereitstellen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW fließen können.

Geraten deutsche Firmen in eine existenzielle Schieflage, kann die Bundesregierung sie absichern - aber die Firma müsste dafür Kapitalanteile an den Bund abtreten. Wenn die Krise vorbei ist, sollen diese Beteiligungen wieder privatisiert werden. Finanzkonzerne allerdings fallen nicht unter diesen Rettungsschirm. Altmaier sagte: «Wir werden einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Dabei darf es keine Tabus geben, denn auch die Realwirtschaft hat aktuell große Probleme.» Auch vorübergehende staatliche Beteiligungen und Übernahmen seien hierbei zwei mögliche Instrumente. «Auch das bereiten wir in der Bundesregierung vor, um es Montag zügig zu verabschieden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.

Ein neuer Tarif der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter senkt die Musikgebühren für Weihnachtsmärkte um 35 Prozent. Was steckt hinter der Vereinbarung, wer profitiert davon und wie soll die Zukunft der musikalischen Gestaltung von Märkten aussehen?

Das diesjährige Oktoberfest in München hat der lokalen Wirtschaft bereits am ersten Wochenende einen deutlichen Aufschwung beschert. Besonders stark profitierte der Einzelhandel.

Die Ergebnisse der jüngsten HDI Berufe-Studie zeichnen ein klares Bild der aktuellen Arbeitswelt: Deutschlands Berufstätige streben nach mehr Sicherheit und einer besseren Work-Life-Balance. Fast die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten möchte ihre Arbeitszeit reduzieren, während der öffentliche Dienst gegenüber der Privatwirtschaft an Attraktivität gewinnt.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sei.

Ein neuer Branchenvergleich von SumUp offenbart, welche deutschen Wirtschaftszweige die beste Work-Life-Balance bieten. Für das Gastgewerbe sind die Ergebnisse wenig schmeichelhaft: Die Branche landet auf dem letzten Platz des Rankings.

Der aktuelle DAK-Gesundheitsreport zeigt, dass junge Beschäftigte unter Generationenkonflikten leiden. Hotellerie und Gastronomie stehen vor der Herausforderung, ein gesundes Miteinander zu fördern und die Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Das deutsche Gastgewerbe verzeichnete im Juli 2025 einen leichten Umsatzanstieg im Vergleich zum Vormonat, doch der Jahresvergleich offenbart weiterhin deutliche Schwierigkeiten. Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes sank der reale Umsatz, also preisbereinigt, um 3,7 Prozent gegenüber dem Juli 2024.

Ob im Büro, im Geschäft, in der Werkstatt oder auf der Baustelle, an Arbeitsplätzen aller Art kommen elektrische Geräte zum Einsatz. Tatsächlich geht es ohne sie oft gar nicht. Und trotzdem bergen sie auch Risiken. Wie stellt man also sicher, dass diese elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und gleichzeitig auch noch sicher sind?

Ein Pauschalurlauber storniert, weil das Hotelzimmer alt ist – anders als angegeben. Ein Urteil wirft ein Schlaglicht darauf, welche Rechte Reisende bei falschen Versprechen im Reisebüro haben.