Covid-19 im Beruf: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen.

Besonders die Spätfolgen der Krankheit seien nicht immer abzuschätzen. Es lohne sich daher für betroffene Beschäftigte, sich Rat einzuholen und den entsprechenden Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren.

Betroffene können hier in der Regel bessere Leistungen erhalten als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Darunter können zum Beispiel die Akutbehandlung, Reha, Verletztengeld oder eine Unfallrente fallen - wenn man etwa nachgewiesen dauerhaft unter den Folgen der Covid-19-Erkrankung leidet

Anerkennung als Berufskrankheit

Unterscheiden müssen Beschäftigte dabei, ob sie die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anzeigen können. Als Berufskrankheit anerkannt ist Covid-19 derzeit nur für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren (Berufskrankheit 3101), da diese Tätigkeiten mit hohen Infektionsrisiken verbunden sind.

Gleiches gilt laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren. Seit Dezember 2020 fallen den Informationen der Arbeitnehmerkammer zufolge auch Infektionen bei Kita-Beschäftigten wie Erzieherinnen und Erziehern unter die BK 3101.

Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit seien ein Kontakt mit einer nachgewiesen infizierten Person bei der Arbeit, das Auftreten von Symptomen und ein positiver PCR-Test. Zuständig ist im Falle von Berufskrankheiten die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BG BGW) oder die Unfallkasse.

Anerkennung als Arbeitsunfall

Bei Beschäftigten anderer Berufsgruppen kann eine Ansteckung mit dem Corona-Virus als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist hier, dass die Infektion auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist und ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person nachweislich stattgefunden hat. Zudem müssen Krankheitssymptome aufgetreten sein.

Auch bei einem belegten massiven Infektionsausbruch im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg könne aber eine berufliche Verursachung anerkannt werden, so die Arbeitnehmerkammer. Am Ende entscheide aber die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft im Einzelfall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Grundsätzlich sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber sowie Krankenkassen zuständig für die Meldung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls. Aber auch Beschäftigte selbst können ihre Infektion der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden, etwa wenn der Arbeitgeber sich weigern sollte, eine Unfallanzeige entgegenzunehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann attraktiv erscheinen. Doch neben der Höhe der Zahlung zählen auch Steuern, Arbeitslosengeld, Freistellung und Austrittsdatum. Was Arbeitnehmer vor einer Unterschrift prüfen sollten.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe im Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt spüren weiter Gegenwind. Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Verbraucher ist die Gastronomie.

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen. Schlagwörter allein reichen dann nicht.

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.