Damit sich der Zweitjob lohnt: Nicht nur auf Bruttoverdienst achten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wird das Geld am Ende des Monats regelmäßig knapp, kann ein Zweitjob das Einkommen steigern. Doch bei der Suche nach einem Zusatzjob sollte man sich nicht von einem attraktiven Bruttoverdienst leiten lassen, rät die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 03/2023).

Denn hält man bestimmte Verdienst- und Zeitgrenzen ein, etwa bei einem Mini- oder Saisonjob, kann das letztendlich netto mehr bringen als ein Zweitjob mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit.

Man sollte also vorab klären, was nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom Zweitjob tatsächlich übrig bleibt.

Bei Minijob auf Pauschalversteuerung achten

Ein Beispiel: Eine Frau mit einer Tochter hat einen Teilzeitjob, für den sie 2600 Euro brutto bekommt. So erzielt sie in Steuerklasse I ein Nettogesamteinkommen von 1820 Euro im Monat. Nimmt sie einen Minijob mit einem Bruttoverdienst von 520 Euro an, fährt sie damit am Ende besser als bei einem Zweitjob mit selbem Stundenlohn, aber höherer Arbeitszeit und einem Bruttoverdienst von 700 Euro.

Im ersten Fall kommt sie auf einen Gesamtnettobetrag von 2340 Euro im Monat nach Steuererklärung, im zweiten Fall auf 2217 Euro.

Der Grund: Übersteigt der Nebenverdienst 520 Euro im Monat, müssen sowohl Beschäftigte wie auch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im Beispielfall sogar volle Sozialversicherungsbeiträge, da reduzierte nur bis zu einem Gesamteinkommen von 2000 Euro im Monat gelten.

Wann eine Pauschalversteuerung nicht möglich ist

Auch eine Pauschalversteuerung, wie sie beim Minijob möglich ist, kommt bei einem regelmäßigen Verdienst über 520 Euro nicht in Frage.

Dann müssen Arbeitgeber beim Finanzamt nach Lohnsteuerklasse abrechnen - und zwar für den Zweitjob nach Steuerklasse VI. Hier ist die monatlich einbehaltene Lohnsteuer besonders hoch. Im Beispielfall liegt sie bei 77 Euro im Monat.

Entscheidet man sich statt dauerhaftem Zweitjob für einen Saisonjob neben der eigentlichen Tätigkeit, kann das ebenfalls Vorteile haben.

Denn ist ein Aushilfsjob bei einer Fünf-Tage-Woche von vornherein auf drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt, fallen für den Verdienst keine Sozialabgaben an. Steuerpflichtig ist der Verdienst allerdings dennoch.

Ein Tipp von «Finanztest»: Wer einen Minijob neben dem Erstjob annehmen möchte, sollte beim künftigen Arbeitgeber nach Möglichkeit eine Pauschalversteuerung anfragen. Dann werden zwar pauschal zwei Prozent Lohnsteuer fällig. Dafür muss der Verdienst allerdings nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Selbst wenn die Lohnsteuer nicht vom Arbeitgeber übernommen werden sollte und vom Verdienst abgezogen wird, kommt das in der Regel günstiger als wenn nach Steuerklasse abgerechnet wird, so «Finanztest».

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.