Das gilt für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz: In einigen Unternehmen gehört sie wegen der Corona-Pandemie inzwischen zum Alltag, anderswo können sich Beschäftigte hingegen auch völlig ohne Mund-Nasen-Schutz bewegen. Was gilt rechtlich? Drei Fragen dazu, die sich viele Beschäftigte gerade stellen - und Antworten darauf.

Muss am Arbeitsplatz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

Kommt drauf an. Zunächst einmal hat jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Er muss während der Corona-Pandemie zum Beispiel dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering ist.

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) im August konkretisiert worden.

Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz. Die Arbeitsschutzregel legt dann zum Beispiel fest, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten gewahrt werden muss. Wo diese Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und andere Mittel wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz tragen. Betriebe, die sich an die Arbeitsschutzregel-Standards halten, können davon ausgehen, rechtssicher zu handeln.

Zum Teil können die örtlich geltenden Bestimmungen aber auch über diese Arbeitsschutzregel hinausgehen. So hat der Berliner Senat zum Beispiel am Dienstag angekündigt, eine Maskenpflicht für Büros und Verwaltungsgebäude generell verpflichtend zu machen, die immer dann gilt, wenn der eigene unmittelbare Arbeitsplatz verlassen wird.

Und was gilt, wenn sich Beschäftigte weigern, eine Maske zu tragen?

Der Arbeitgeber hat hier ein Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt. Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz an, so ist das vom Weisungsrecht gedeckt - und Beschäftigte müssen sich dann daran halten, wie die Gewerkschaft Verdi in einem FAQ erklärt. Wer sich verweigert, riskiert eine Abmahnung - und im wiederholten Fall eventuell sogar eine Kündigung.

Muss der Arbeitgeber Masken bereitstellen?

Verpflichtet ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so muss er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen, wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt.

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die Maske zur Dienst- oder zur Schutzkleidung zählt. Dienstkleidung müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen, auch wenn sich Unternehmen in der Praxis oft an den Kosten beteiligen oder Beschäftigte die Ausgaben steuerlich absetzen können. Eine persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber dagegen in jedem Fall bezahlen - und sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er laut Anwältin Oberthür ebenfalls in diese Kategorie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.