DEHOGA-Merkblatt zur geplanten Mehrwertsteuersenkung mit Handlungsanweisungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent ab dem 1. Januar 2026. Die endgültige rechtliche Klarheit über die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird jedoch erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Für Geschäftskunden (B2B) wird empfohlen, Nettoangebote zu erstellen und diese mit dem Zusatz „zzgl. gesetzl. MwSt.“ auszuweisen. Dadurch findet automatisch der zum Leistungszeitpunkt geltende Satz Anwendung. Für Privatkunden (Endkunden) müssen nach der Preisangabenverordnung Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden6. Wird ein Angebot auf Basis von sieben Prozent erstellt und die Gesetzesänderung tritt nicht in Kraft, trägt der Betrieb die Differenz zur aktuellen 19-Prozent-Mehrwertsteuer, da eine nachträgliche Preiserhöhung unzulässig ist.

Um dieses Risiko zu vermeiden, können Betriebe zwei Endpreise angeben – einmal mit 19 Prozent und einmal mit sieben Prozent Mehrwertsteuer – und klar kommunizieren, dass die Reduzierung im Falle des Inkrafttretens an den Kunden weitergegeben wird. Eine AGB-Klausel zur Preisanpassung bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes kann geprüft werden. Allerdings ist diese gegenüber Endkunden bei Preiserhöhungen für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, nach  nicht zulässig.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, besetzen Frauen nur weniger als ein Drittel der Führungspositionen. Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.