DGB kritisiert Regelungen zu Kurzarbeitergeld

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sieht Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Die auf den Weg gebrachten Änderungen seien unzureichend und verhinderten nicht, dass Betroffene «drastische Einbußen» beim Nettoeinkommen hinnehmen müssten, teilte DGB-Landeschef Dietmar Muscheid am Montag in Mainz mit. In Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie existierten tarifvertragliche Zuschläge auf das Kurzarbeitergeld - dort stocken also Firmen das Kurzarbeitergeld auf. «In vielen Bereichen gibt es solche tarifvertraglichen Regelungen aber nicht», betonte Muscheid.

Es sei ungerecht, dass einerseits Arbeitgeber bei der Neuregelung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet würden, andererseits Beschäftigten eine nötige Anhebung des Kurzarbeitergeldes verweigert werde, kritisierte Muscheid.

Unternehmer können Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, dann übernimmt die Arbeitsagentur 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Fließen kann Kurzarbeitergeld fortan, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind, bisher lag die Grenze bei einem Drittel. Die Bundesregierung geht von bundesweit 2,15 Millionen Fällen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld aus und von Kosten von rund 10,05 Milliarden Euro.

(dpa)


 

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