Dienstreise privat verlängern: Was steuerlich zu beachten ist

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Reisen, die teils beruflich, teils privat veranlasst sind, können partiell als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber nur dann, wenn die beiden Kostenblöcke klar voneinander zu trennen sind. Arbeitnehmer müssen die Aufteilung nach nachvollziehbaren Kriterien vornehmen.

In einem vor dem Finanzgericht Münster entschiedenen Fall (Az. 1 K 224/21 E) machte eine Religionslehrerin Werbungskosten für den von ihr selbst getragenen Reisepreis nach Israel sowie für Verpflegungsleistungen geltend. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da sich die Reise nicht von einer allgemein-touristischen Reise unterscheide.

Für den Abzug von Werbungskosten müsse ein unmittelbarer beruflicher Anlass bestehen, auch bei Reisen ins Ausland, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dazu zählten etwa Vorträge auf einem Kongress, Kundentermine oder die Durchführung eines Forschungsauftrags. Das sahen die Richter im Falle der Israelreise der Religionslehrerin nicht als gegeben.

Die Richter legten hier das Programm zugrunde, das nahezu ausschließlich Ziele von allgemein-touristischem und kulturellem Interesse enthielt, die typischerweise auch von privaten Israel-Touristen besucht würden. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass sich der Arbeitgeber der Lehrerin nicht an den Kosten beteiligt und sie auch nicht für die Reise vom Unterricht freigestellt habe.

Reiseaufwendungen müssen daher eindeutig zuordenbar sein. «Je besser sich die berufliche Veranlassung einer Ausgabe belegen lässt, umso größer ist die Möglichkeit auf Werbungskostenabzug», sagt Karbe-Geßler. Sind Aufwendungen nur in unbedeutendem Umfang privat mit veranlasst, stehe dem vollständigen Abzug der Kosten als Werbungskosten aber nichts entgegen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?