Dürfen Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Man ist mit Freunden oder Kollegen unterwegs und das Gehalt wird zum Gesprächsthema? Der ein oder andere Arbeitgeber hat damit vielleicht ein Problem. Doch müssen sich Beschäftigte bei diesem Thema wirklich zurückhalten?

«Das kommt auf die Situation im Einzelfall an», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für das Arbeitsrecht in Gütersloh. Entscheidend ist in der Regel, aus welchem Grund und mit wem man über das eigene Gehalt spricht.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auf die Interessen ihres Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen - das ist eine der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses. Darunter fällt auch die allgemeine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers - etwa zum Thema Gehalt. 

Sie gilt der Fachanwältin zufolge auch dann, wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist. «Gibt es keinen triftigen Grund, ist man deshalb grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet», so Schulze Zumkley. Ein reines Mitteilungsbedürfnis reiche nicht aus.

Wann ist es okay - wann nicht?

Anders sieht es allerdings aus, wenn es um Gleichbehandlung geht. Spricht man mit Kolleginnen oder Kollegen darüber, was sie verdienen, hat das meist den Grund, dass man erfahren will, ob man fair bezahlt wird. Hier ist ein Gespräch mit Kolleginnen oder Kollegen in der Regel die einzige Möglichkeit, festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohngestaltung den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. Einschränkungen in Arbeitsverträgen, die das verbieten sollen, sind regelmäßig unwirksam.

Bei einem Konkurrenzunternehmen sollte man das Thema aber nicht ansprechen. «Lohn- und Gehaltsstrukturen eines Unternehmens zählen regelmäßig zum Geschäftsgeheimnis», erklärt die Fachanwältin. Wenn eine Offenlegung von Gehaltsstrukturen für einen Wettbewerbsnachteil des Arbeitgebers sorgen kann, verstößt das wieder gegen die Rücksichtnahmepflicht. Wo es also aus betrieblichem Interesse eine Schweigepflicht gibt, ist auf diese zu achten.

Wann Gespräche im Privaten unproblematisch sind

Und wie sieht es privat aus? In einem engen Vertrauenskreis, wie etwa der Familie oder engen Freunden, dürfe man auch über das eigene Gehalt reden, so die Fachanwältin. Für diese Fälle besteht die berechtigte Erwartung, dass das persönliche Entgelt vertraulich bleibt und nicht zu Problemen für den jeweiligen Arbeitgeber führt.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.