Eigenen Laptop verwenden – Was gilt im Job?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Menschen besitzen neben ihrem Arbeits-Laptop auch einen privaten Laptop oder Computer. Was, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsmittel zur Verfügung stellt? Darf der Chef oder die Chefin dann verlangen, dass Beschäftigte den eigenen Laptop oder das private Handy für dienstliche Zwecke nutzen?

«Nein, Arbeitgeber dürfen das nicht verlangen», so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

Und auf freiwilliger Basis?

Das sogenannte «Bring Your Own Device»-Prinzip ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Arbeitnehmer sollten dabei laut Meyer jedoch Folgendes beachten: Wenn sie ihre eigenen Geräte freiwillig für die Arbeit nutzen, müssen Aspekte wie Abnutzung und andere Aufwendungen berücksichtigt und gegebenenfalls vom Arbeitgeber ersetzt werden. Dies könnte durch Pauschalbeträge für Aufwandsentschädigungen erfolgen. Zudem sind Sicherheits- und Datenschutzaspekte von großer Bedeutung, da die Nutzung privater Geräte potenzielle Risiken für das Unternehmen mit sich bringen kann, so Meyer. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.