Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger nach Deutschland - Durchreise für EU-Bürger erlaubt

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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zur Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Coronavirus ein faktisches Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger angeordnet. Es soll zunächst für 30 Tage gelten. Wie das Innenministerium am Dienstagabend mitteilte, betrifft das Verbot alle Flüge und Schiffsreisen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben.

Zuvor hatten sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten auf zusätzliche Einreisebeschränkungen für den Schengenraum verständigt. Kanzlerin Angela Merkel sagte am Abend, bis auf ganz wenige Ausnahmen würden das alle Länder nun so in Kraft setzen. «Deutschland wird das sofort umsetzen.»

Ausnahmen gibt es laut Bundesinnenministerium für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat - beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin - muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen.

Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Deutschland und die anderen EU-Staaten reagieren damit auch auf eine am Montag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gegebene Empfehlung.

Seit Montagfrüh gelten bereits Einreisesperren an den Grenzen zu fünf Nachbarländern Deutschlands: Österreich, Luxemburg, Frankreich, Dänemark und die Schweiz.

Seehofer hatte schon Ende Februar darauf gedrungen, den Reiseverkehr nach Deutschland einzuschränken, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland einzudämmen.


 

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