Kein Lohn für Urlauber, die im Nahen Osten festsitzen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Noch immer sitzen Zehntausende Urlauber im Nahen Osten fest, schätzt der ADAC. Sie alle haben in der Krisenregion Urlaub gemacht oder sie als Drehkreuz für ihre Flugverbindung genutzt. Viele von ihnen können deshalb auch nicht arbeiten, obwohl ihr Urlaub längst vorbei ist. Was gilt hier arbeitsrechtlich?

Grundsätzlich gilt: Ist die Rückreise objektiv nicht möglich – etwa weil kein Flug geht –, liegt ein Fall der sogenannten Unmöglichkeit vor. Beschäftigte können dann ihre Arbeitsleistung nicht erbringen.

Das bedeutet: Für die Dauer der tatsächlichen Unmöglichkeit entfällt in der Regel die Arbeitspflicht, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Gleichzeitig besteht jedoch grundsätzlich auch kein Anspruch auf Vergütung, da ohne Arbeitsleistung kein Lohn geschuldet ist. 

Das bedeutet: kein Geld - so lange, bis Arbeitnehmer wieder zur Arbeit erscheinen. Gerade wenn es sich um mehrere Wochen handelt, kann das Arbeitnehmer in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ausgleichszahlungen oder Unterstützung seitens des Staates gibt es nicht.

«Wir haben für Katastrophenfälle, die den Arbeitnehmer an dem Erreichen des Arbeitsortes hindern, kein soziales Sicherungssystem», so Nathalie Oberthür. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».