Ende der Corona-Regeln: Muss man mit positivem Test zur Arbeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?

Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Im Gesundheitsbereich gelten etwa je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete.

Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben - und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Bis Ende März 2023 sind Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage per Telefon möglich. Die Krankschreibung kann dann noch einmal um bis zu sieben weitere Tage telefonisch verlängert werden.

Mit Maske zur Arbeit

Außerdem wichtig: In verschiedenen Bundesländern gibt es anstelle der Isolationspflicht noch Regelungen für Infizierte. In Hessen müssen Corona-Positive etwa weiterhin fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Auch im Saarland gilt dies - solange Sie nicht mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Freien arbeiten oder sich in einem Raum aufhalten, der nur von Ihnen genutzt wird.

Geht man in diesen Fällen mit positivem Corona-Test zur Arbeit, muss man also je nach Gegebenheiten vor Ort mit Maske arbeiten oder im Einzelbüro. Marx zufolge besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer «kein Wahlrecht zwischen Absonderung oder Maskenpflicht». Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu achten. «Insbesondere sind Pausen für das Tragen der Maske zu ermöglichen», so Marx.

Dort, wo bereits Homeofficevereinbarungen getroffen wurden, kann der Arbeitgeber für positiv Getestete in der Regel aber auch die Arbeit von zu Hause anordnen, so Marx. Dann müssten Infizierte im Homeoffice arbeiten - sofern das im Einzelfall zumutbar ist.

Welche Regelungen für Infizierte im jeweiligen Bundesland nach wie vor gelten, lässt sich über die Website Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzeln aufrufen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juli auf 86,6 Punkte gestiegen. Im Dienstleistungssektor verbesserte sich unter anderem die Stimmung der Reiseveranstalter, während auch Handel, Industrie und Bau positivere Erwartungen meldeten.

Ob Arbeitnehmer eine Dienstreise ablehnen dürfen, hängt oft vom Arbeitsvertrag ab. Welche Ausnahmen es gibt und wann Chefs auf persönliche Umstände Rücksicht nehmen müssen.

Die Krankenkasse wertet regelmäßig aus, warum genau Arbeitnehmer krankgeschrieben werden. Im ersten Halbjahr gab es gleich zwei markante Entwicklungen auf den Spitzenplätzen.

Der DATEV-Mittelstandsindex weist für Juni 2026 eine leichte Erholung des deutschen Mittelstands aus. Das Gastgewerbe gehört jedoch weiterhin zu den Branchen mit rückläufigen Umsätzen und liegt 2,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau.

17 Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen haben bei den Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Dortmund ihre Landessieger ermittelt. Die Erstplatzierten qualifizierten sich für den Bundesentscheid im Herbst in Mainz.

Das Gastgewerbe hat im Mai 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat real sechs Prozent weniger Umsatz erzielt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lag der Umsatz nominal 0,3 Prozent unter dem Wert des Mai 2025. Sowohl Hotellerie als auch Gastronomie verzeichneten reale Rückgänge, wobei die Gastronomie deutlich stärker betroffen war.

Immer mehr Restaurants und Hotels löschen Bewertungen auf Google. Warum Deutschland europaweit bei den Löschungen besonders hervorsticht – und was echte Kritik von Fake unterscheidet.

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.