Ende der Corona-Regeln: Muss man mit positivem Test zur Arbeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?

Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Im Gesundheitsbereich gelten etwa je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete.

Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben - und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Bis Ende März 2023 sind Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage per Telefon möglich. Die Krankschreibung kann dann noch einmal um bis zu sieben weitere Tage telefonisch verlängert werden.

Mit Maske zur Arbeit

Außerdem wichtig: In verschiedenen Bundesländern gibt es anstelle der Isolationspflicht noch Regelungen für Infizierte. In Hessen müssen Corona-Positive etwa weiterhin fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Auch im Saarland gilt dies - solange Sie nicht mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Freien arbeiten oder sich in einem Raum aufhalten, der nur von Ihnen genutzt wird.

Geht man in diesen Fällen mit positivem Corona-Test zur Arbeit, muss man also je nach Gegebenheiten vor Ort mit Maske arbeiten oder im Einzelbüro. Marx zufolge besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer «kein Wahlrecht zwischen Absonderung oder Maskenpflicht». Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu achten. «Insbesondere sind Pausen für das Tragen der Maske zu ermöglichen», so Marx.

Dort, wo bereits Homeofficevereinbarungen getroffen wurden, kann der Arbeitgeber für positiv Getestete in der Regel aber auch die Arbeit von zu Hause anordnen, so Marx. Dann müssten Infizierte im Homeoffice arbeiten - sofern das im Einzelfall zumutbar ist.

Welche Regelungen für Infizierte im jeweiligen Bundesland nach wie vor gelten, lässt sich über die Website Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzeln aufrufen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?