Ende der Corona-Regeln: Muss man mit positivem Test zur Arbeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?

Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Im Gesundheitsbereich gelten etwa je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete.

Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben - und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Bis Ende März 2023 sind Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage per Telefon möglich. Die Krankschreibung kann dann noch einmal um bis zu sieben weitere Tage telefonisch verlängert werden.

Mit Maske zur Arbeit

Außerdem wichtig: In verschiedenen Bundesländern gibt es anstelle der Isolationspflicht noch Regelungen für Infizierte. In Hessen müssen Corona-Positive etwa weiterhin fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Auch im Saarland gilt dies - solange Sie nicht mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Freien arbeiten oder sich in einem Raum aufhalten, der nur von Ihnen genutzt wird.

Geht man in diesen Fällen mit positivem Corona-Test zur Arbeit, muss man also je nach Gegebenheiten vor Ort mit Maske arbeiten oder im Einzelbüro. Marx zufolge besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer «kein Wahlrecht zwischen Absonderung oder Maskenpflicht». Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu achten. «Insbesondere sind Pausen für das Tragen der Maske zu ermöglichen», so Marx.

Dort, wo bereits Homeofficevereinbarungen getroffen wurden, kann der Arbeitgeber für positiv Getestete in der Regel aber auch die Arbeit von zu Hause anordnen, so Marx. Dann müssten Infizierte im Homeoffice arbeiten - sofern das im Einzelfall zumutbar ist.

Welche Regelungen für Infizierte im jeweiligen Bundesland nach wie vor gelten, lässt sich über die Website Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzeln aufrufen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.

In unserer Folge des Hospitality Jobcast geht es um ein essentielles Führungsthema: Das Mitarbeitergespräch. Bei einigen löst allein der Gedanke an den Termin mit dem Vorgesetzten bereits Unbehagen aus. Wie eine neue Gesprächskultur geschaffen werden kann, berichtet Christian Henzler von Gründer von ⁠newworx.

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.

Sie waren auf Dienstreise oder haben was für die Arbeit gekauft, und bekommen das Geld vom Arbeitgeber erstattet? Wann Steuern anfallen und wie Erstattungen in der Steuererklärung angegeben werden.