Erhalten Arbeitnehmer bei unverschuldet verspäteter Urlaubsrückkehr Gehalt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein gesperrter Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs, ein Pilotenstreik oder ein defektes Auto: Gründe, warum ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, gibt es zuhauf. Weil es einen unverschuldet trifft, müsste man eigentlich weiter Gehalt bekommen, mag mancher denken. Dem ist aber nicht so, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, erklärt.

«Es ist ein Grundsatz im Arbeitsrecht: Lohn gibt es nur für Arbeit», sagt Markowski, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die auch für Ausfallzeiten eine Vergütung vorsehen, greifen bei einer verspäteten Urlaubsrückkehr nicht, wie Gerichtsurteile zeigen. «Leider gibt es in so einem Fall keine einschlägige Regelung und damit auch keine Lohnfortzahlung.»

Vielmehr müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass sie nicht rechtzeitig zurückkommen können. «Dafür sollten sie sich möglichst eine Bestätigung besorgen.» Außerdem ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers, sich um alternative Reisemöglichkeiten zu kümmern. Das kann heißen, mit dem Zug statt mit dem Flieger zurückzureisen.

Kein Lohn, aber auch keine Strafe

Eine Strafe für unverschuldet zu spätes Erscheinen gibt es aber auch nicht. «Man bekommt einfach keinen Lohn, das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit», sagt der Arbeitsrechtsanwalt. «Ich kann natürlich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dafür Urlaub zu nehmen oder, wenn vorhanden, ein Zeitarbeitskonto zu nutzen.» Das ist allerdings eine Sache der Absprache.

Eine Abmahnung oder gar Kündigung sind nicht gerechtfertigt. «Das kann nur kommen, wenn ich eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt habe», sagt Markowski. «Aber wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere, können Konsequenzen drohen.»

Vorsorglich schon den Dienstlaptop mit in den Urlaub zu nehmen, um im Falle eines Falles von dort zu arbeiten, hält Markowski für keine gute Idee. So etwas müsse immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Wer allerdings schon mit einer Naturkatastrophe am Urlaubsort rechne, solle vielleicht gar nicht erst dorthin reisen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.

Die wirtschaftspolitischen Verwerfungen treffen die Unternehmen in Deutschland weiter hart. Bonitäts-Schlusslicht bleibt das Gastgewerbe. Auch wenn sich die Lage seit Corona leicht gebessert hat, bleibt die Kreditwürdigkeit bei Gastronomen deutlich eingeschränkt.

Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.