Erhalten Arbeitnehmer bei unverschuldet verspäteter Urlaubsrückkehr Gehalt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein gesperrter Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs, ein Pilotenstreik oder ein defektes Auto: Gründe, warum ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, gibt es zuhauf. Weil es einen unverschuldet trifft, müsste man eigentlich weiter Gehalt bekommen, mag mancher denken. Dem ist aber nicht so, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, erklärt.

«Es ist ein Grundsatz im Arbeitsrecht: Lohn gibt es nur für Arbeit», sagt Markowski, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die auch für Ausfallzeiten eine Vergütung vorsehen, greifen bei einer verspäteten Urlaubsrückkehr nicht, wie Gerichtsurteile zeigen. «Leider gibt es in so einem Fall keine einschlägige Regelung und damit auch keine Lohnfortzahlung.»

Vielmehr müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass sie nicht rechtzeitig zurückkommen können. «Dafür sollten sie sich möglichst eine Bestätigung besorgen.» Außerdem ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers, sich um alternative Reisemöglichkeiten zu kümmern. Das kann heißen, mit dem Zug statt mit dem Flieger zurückzureisen.

Kein Lohn, aber auch keine Strafe

Eine Strafe für unverschuldet zu spätes Erscheinen gibt es aber auch nicht. «Man bekommt einfach keinen Lohn, das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit», sagt der Arbeitsrechtsanwalt. «Ich kann natürlich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dafür Urlaub zu nehmen oder, wenn vorhanden, ein Zeitarbeitskonto zu nutzen.» Das ist allerdings eine Sache der Absprache.

Eine Abmahnung oder gar Kündigung sind nicht gerechtfertigt. «Das kann nur kommen, wenn ich eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt habe», sagt Markowski. «Aber wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere, können Konsequenzen drohen.»

Vorsorglich schon den Dienstlaptop mit in den Urlaub zu nehmen, um im Falle eines Falles von dort zu arbeiten, hält Markowski für keine gute Idee. So etwas müsse immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Wer allerdings schon mit einer Naturkatastrophe am Urlaubsort rechne, solle vielleicht gar nicht erst dorthin reisen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für viele Menschen ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Doch einige Firmen fordern nun wieder mehr Präsenz ein. Steht ein Umdenken bei den deutschen Unternehmen bevor?

Mehr als jede vierte Fachkraft übt einen Zweitjob aus oder sucht eine zusätzliche Beschäftigung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Jobportals meinestadt.de. Hauptgrund für diesen Trend: Bei vielen Fachkräften reicht das Geld nicht.

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen im letzten Jahr noch immer nicht erreicht. Damit blicken Deutschlands Gastgeber auf das vierte Verlustjahr in Folge zurück, kommentierte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger.

In Deutschland gibt es zwar mehr Beschäftigte, aber die geleistete Arbeit steigt nicht entsprechend. Das Problem könnte abgemildert werden, wenn Teilzeitkräfte wieder voll arbeiten. Doch am Ende bleiben oft nur ein paar Euro mehr.

Wer sich in einer Sandwich-Position befindet, muss auf mehreren Ebenen kämpfen und zugleich für Einheit sorgen. Wie schaffen es Führungskräfte im mittleren Management, nicht zerrieben zu werden?

Ab Anfang 60 fragen sich viele, wann ein Übertritt in die Rente infrage kommt. Viele steigen vor dem regulären Rentenalter aus dem Job aus. Doch es gibt einen gegenläufigen Trend.

Über Geld spricht man nicht? Die Gehälter der Kollegen dürften dennoch viele interessieren. Was gilt, wenn der Arbeitgeber Gespräche darüber unterbinden will?

In der Probezeit gekündigt zu werden, macht sich im Lebenslauf nicht gut. Statt in Selbstzweifeln zu versinken, können Betroffene mit diesem Rückschlag aber auch konstruktiv umgehen. Wie das gelingt.