Erhalten Reiserückkehrer in Quarantäne weiter Lohn?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die in ein erklärtes Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet reisen, wissen, dass sie danach in Quarantäne müssen. Damit ist ein Arbeitsausfall vorprogrammiert. Welche Folgen hat das?

Die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus macht Reiseplanung auch im Sommer 2021 zur Herausforderung. Länder, in denen sich die Variante schnell verbreitet, wurden zuletzt zum Virusvariantengebiet erklärt.

Für Reisende kann das zum Worst-Case-Szenario werden: Sie müssen bei Rückkehr zwingend 14 Tage in Quarantäne. Bei einer Rückkehr aus sogenannten Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne frühestens fünf Tage nach Rückkehr durch einen negativen Test beendet werden, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das vor Probleme stellen, wenn sie etwa nicht von zu Hause aus arbeiten können. Was gilt zur Entgeltfortzahlung während der Quarantäne?

Anspruch auf Lohnentschädigung

Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden: «Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Der Lohn muss dann vom Arbeitgeber zwar nicht weiter bezahlt werden. Der Arbeitnehmer erhält aber eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber. Diese wird hinterher vom Staat erstattet. Dieser Anspruch auf Entschädigung ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz geregelt.

Zum Urlaubnehmen während der Quarantäne-Zeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht zwingen. Dies könne höchstens einvernehmlich vereinbart werden, sagt Rechtsanwältin Oberthür.

Bei Wissen über Quarantäne entfällt Entschädigung

Ob ein Arbeitnehmer die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, hängt also grundsätzlich davon ab, ob das Reiseziel schon vor Antritt der Reise als ein Gebiet eingestuft wurde, das bei Rückkehr eine Quarantäne nach sich zieht.

Bei einer vermeidbaren Reise in ein solches Gebiet entfällt die Entschädigung. «Maßgeblich ist das Datum der Abfahrt», so Oberthür. Wer sich bewusst für ein Risikogebiet entscheidet, könnte gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitsausfall durch die Quarantäne nach der Rückkehr ist dann bei Abfahrt bereits abzusehen.

Arbeitgeber darf Reisen nicht verbieten

Verbieten darf der Arbeitgeber das Reisen in ein Risikogebiet beziehungsweise Virusvariantengebiet nach Meinung von Nathalie Oberthür allerdings nicht. Die Arbeitsrechtsexpertin sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, auch wenn die Situation derzeit strittig ist.

Eine aktuelle Übersicht über die internationalen Risikogebiete findet sich auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.