Erstes Quartal 2021: Gut zwei Drittel weniger Übernachtungen als im Vorjahr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im März 2021 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 9,1 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 42,7 Prozent weniger Übernachtungen als im März 2020.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im Vergleich zum März 2020 um 41,1 Prozent auf 8,2 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland verringerte sich um 53,5 Prozent auf 0,9 Millionen.

Im Vergleich zu den Monaten Januar und Februar 2021 (jeweils 76 Prozent weniger Übernachtungen in- und ausländischer Gäste gegenüber dem Vorjahresmonat) fiel der Rückgang im März 2021 relativ moderat aus, da sich die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie bereits im März 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen in Deutschland ausgewirkt hatte.

Maßgeblich dafür war das seit Mitte März 2020 geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste. Das Ausmaß des Rückgangs der Übernachtungszahlen infolge der Corona-Krise zeigt der Vergleich mit dem Vorkrisenmonat März 2019, als 33,0 Millionen Übernachtungen gezählt worden waren: Im Vergleich dazu ergibt sich für den März 2021 ein Rückgang der Übernachtungen von 72,4 Prozent.

Diese Ergebnisse zeigen deutlich die Folgen der Corona-Krise mit wiederholten Beherbergungsverboten oder -einschränkungen. Von den etwa 52 000 erfassten Beherbergungsbetrieben hatten im März 2021 lediglich 30 114 geöffnet.

1. Quartal 2021: Gut zwei Drittel weniger Übernachtungen als im Vorjahresquartal

Von Januar bis März 2021 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 22,6 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das waren 68,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Nur 20,2 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet (-66,2 Prozent). Noch deutlicher war der Einbruch bei den ausländischen Gästen: 2,4 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier ein Minus von 81,1 Prozent.

Methodische Hinweise zu den Monatsergebnissen im Tourismus:
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten. Detaillierte Informationen sind in etwa 14 Tagen unter "Monatserhebung im Tourismus" verfügbar.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?