Freigestellt - aber krank: Was ist mit offenen Urlaubstagen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer vom Arbeitgeber nach einer Kündigung freigestellt wird, dessen Urlaubsanspruch gilt in der Regel damit als abgegolten. Ein Sonderfall - der gar nicht selten vorkommt - tritt aber ein, wenn der oder die betroffene Beschäftigte in der Zeit der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. 

So hat das Landesarbeitsgericht Chemnitz entschieden, dass eine Freistellung den Urlaubsanspruch nur dann erfüllen könne, wenn der Arbeitnehmer in dem betreffenden Zeitraum arbeitsfähig war. Wer hingegen arbeitsunfähig erkrankt ist, hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld, so Swen Walentowski vom DAV.

Abgeltung von 16 Urlaubstagen in Geld

In dem konkreten Fall klagte eine Frau, die während der Kündigungsfrist unter Anrechnung auf den Urlaub freigestellt war. Weil sie in der Zeit aber krank und arbeitsunfähig war, verlangte sie von ihrem Arbeitgeber eine Abgeltung der offenen Urlaubstage in Geld. Der Arbeitgeber weigerte sich. Die Klägerin legte daraufhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den gesamten Freistellungszeitraum vor.

Das Gericht gab der Frau recht und sprach ihr rund 1.403 Euro für die Abgeltung von insgesamt 16 Urlaubstagen zu. Die Freistellung war dem Urteil zufolge nicht geeignet, den Urlaubsanspruch zu erfüllen. Den vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen komme ein hoher Beweiswert zu, den der Arbeitgeber nicht habe erschüttern können. Die Klägerin hatte daher Anspruch auf die beantragte Urlaubsabgeltung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.