Freigestellt - aber krank: Was ist mit offenen Urlaubstagen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer vom Arbeitgeber nach einer Kündigung freigestellt wird, dessen Urlaubsanspruch gilt in der Regel damit als abgegolten. Ein Sonderfall - der gar nicht selten vorkommt - tritt aber ein, wenn der oder die betroffene Beschäftigte in der Zeit der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. 

So hat das Landesarbeitsgericht Chemnitz entschieden, dass eine Freistellung den Urlaubsanspruch nur dann erfüllen könne, wenn der Arbeitnehmer in dem betreffenden Zeitraum arbeitsfähig war. Wer hingegen arbeitsunfähig erkrankt ist, hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld, so Swen Walentowski vom DAV.

Abgeltung von 16 Urlaubstagen in Geld

In dem konkreten Fall klagte eine Frau, die während der Kündigungsfrist unter Anrechnung auf den Urlaub freigestellt war. Weil sie in der Zeit aber krank und arbeitsunfähig war, verlangte sie von ihrem Arbeitgeber eine Abgeltung der offenen Urlaubstage in Geld. Der Arbeitgeber weigerte sich. Die Klägerin legte daraufhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den gesamten Freistellungszeitraum vor.

Das Gericht gab der Frau recht und sprach ihr rund 1.403 Euro für die Abgeltung von insgesamt 16 Urlaubstagen zu. Die Freistellung war dem Urteil zufolge nicht geeignet, den Urlaubsanspruch zu erfüllen. Den vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen komme ein hoher Beweiswert zu, den der Arbeitgeber nicht habe erschüttern können. Die Klägerin hatte daher Anspruch auf die beantragte Urlaubsabgeltung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.