Freizeitausgleich gilt bei Krankheit als genommen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auf die freien Tage gefreut und dann krank geworden – so ärgerlich es ist, aber den gewährten Freizeitausgleich kann man nicht nachholen. «Man muss den Freizeitausgleich für Überstunden nicht mit dem Urlaub vergleichen, sondern mit dem arbeitsfreien Wochenende», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Das heißt, wer zum Beispiel am Freitag seine angesparten Überstunden nehmen will und Freitagfrüh krank aufwacht, kann nicht hinterher zum Chef oder zur Chefin gehen und den Ausgleich für einen anderen Tag beantragen. «Wer von Samstagvormittag bis Sonntagnachmittag krank ist und am Montag wieder zur Arbeit gehen kann, hat ja auch keinen Anspruch, das durch Krankheit verlorene Wochenende nachzuholen», sagt Bredereck.

Auch wenn der Freizeitausgleich schon festgelegt, aber noch nicht angetreten wurde, ändert eine Erkrankung nichts: die Überstunden sind mit dem vereinbarten freien Tag ausgeglichen, selbst wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag noch krank sein sollte.

Vereinbart bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf den Freizeitausgleich geeinigt haben. «Was im Dienstplan steht, gilt», sagt Bredereck. In der Praxis und im Einzelfall kommt es aber darauf an, wie und wo am Arbeitsplatz solche Vereinbarungen festgehalten werden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen freien Tag betreffend ist aus Brederecks Sicht nicht nötig. «Eine Krankmeldung betrifft ja immer die Arbeitstage. Bei einem Freizeitausgleich gibt es keine Arbeitsverpflichtung.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.