Fristen im Job: Lohnansprüche können schnell verfallen

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Fristen im Job: So schnell können Lohnansprüche verfallen


 

Einfach abwarten? Das kann teuer werden: Warum manche Lohnansprüche schneller verfallen, als man denkt – und worauf Arbeitnehmer unbedingt achten sollten.

 

Berlin (dpa/tmn) – Wird Urlaubsgeld nicht ausgezahlt oder bleiben Überstunden unbezahlt, denkt man vielleicht: Darum kümmere ich mich später. Doch wer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig geltend macht, geht schnell leer aus. Der Grund: sogenannte Ausschlussfristen. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Diese Fristen legen fest, innerhalb welcher Zeit bestimmte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden müssen – sonst verfallen sie.

Kurz und knapp – und schnell vorbei

Ausschlussfristen sind in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Oft betragen sie nur drei bis sechs Monate. Wird zum Beispiel ein Lohnbestandteil nicht ausgezahlt, muss dieser eingefordert werden – innerhalb dieser kurzen Frist. Sonst erlischt der Anspruch, selbst wenn er inhaltlich gerechtfertigt wäre. Auch Arbeitgeber müssen sich an solche Fristen halten. Zum Beispiel, wenn sie Schadenersatz geltend machen wollen.

Häufig sind Ausschlussfristen zweistufig aufgebaut: Zunächst muss der Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird er abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, folgt eine zweite Frist, innerhalb derer der Anspruch eingeklagt werden muss. Nur wer beide Stufen einhält, kann seine Forderung durchsetzen.

Genau hinschauen – auch ins Kleingedruckte

Ausschlussfristen stehen nicht immer direkt im Arbeitsvertrag. Oft wird darin beispielsweise nur auf einen Tarifvertrag verwiesen, in dem die Fristen geregelt sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte genau prüfen, ob ein solcher Bezug im Vertrag enthalten ist – oder sich rechtlich beraten lassen. Denn: Auch wer nichts von der Ausschlussfrist weiß, kann seinen Anspruch verlieren. (dpa)


 

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