Für mehr Sicherheit im Betrieb: Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte als Grundlage

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob im Büro, im Geschäft, in der Werkstatt oder auf der Baustelle, an Arbeitsplätzen aller Art kommen elektrische Geräte zum Einsatz. Tatsächlich geht es ohne sie oft gar nicht. Und trotzdem bergen sie auch Risiken. Wenn der Toaster nämlich plötzlich anfängt zu qualmen oder man von der Steckerleiste einen Stromsch lagbekommt, kommt es schnell zu Verletzungen, und die sollten am Arbeitsplatz schließlich unbedingt vermieden werden. Wie stellt man also sicher, dass diese elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und gleichzeitig auch noch sicher sind?

Warum die Prüfung Pflicht ist

An dieser Stelle kommt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung ortsveränderlicher Geräte ins Spiel. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Geräte keine Gefahr für Mitarbeiter und Angestellte darstellen. Ausnahmen gibt es dabei nicht, denn die Pflicht gilt laut DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) für jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland. Sie nimmt dabei Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln regelt. Dass die elektrischen Geräte sicher und ordnungsgemäß funktionieren, ist dabei natürlich im Interesse der Mitarbeiter und Arbeitnehmer zugleich. Geschieht am Arbeitsplatz ein Unfall, haftet unter Umständen der Arbeitgeber. War den Führungskräften beispielsweise bereits bewusst, dass eine Maschine in einer Werkstatt einen Defekt hatte, und wird sie dann weiter genutzt, bis ein Arbeitnehmer eine Verletzung erleidet, haftet der Arbeitgeber. Es drohen hohe Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und in manchen Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen im Betrieb. Die Prüfung ist damit im Interesse aller Beteiligten.

Was unter “ortsveränderlich” zu verstehen ist

Der Begriff “ortsveränderlich” mag auf den ersten Blick kompliziert klingen, doch er bezeichnet lediglich alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebs leicht an einen anderen Ort gebracht werden können. Dazu gehören zum Beispiel Geräte, die weniger als 25 Kilogramm wiegen, oder solche, die keine feste Verbindung zur Stromversorgung haben. Das sind die typischen Alltagshelfer wie der Laptop, der Wasserkocher in der Teeküche, der Drucker im Büro oder auch die Kabeltrommel auf der Baustelle. Selbst Bohrmaschinen oder die Baustellenleuchte fallen unter diese Kategorie. Der Check ist also nicht nur etwas für große Maschinen, sondern betrifft fast jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe.

In drei Schritten zur Sicherheit

Die Prüfung selbst ist ein Prozess, der aus drei Schritten besteht und nur von einer „befähigten Person“ durchgeführt werden darf, die nach der DIN VDE 0701-0702 geschult ist. Zunächst führt diese Person die Sichtprüfung durch. Hat das Kabel einen Knick oder sind womöglich Risse im Gehäuse zu sehen? Alle sichtbaren Mängel müssen sofort erkannt werden, denn sie sind oft der erste Hinweis auf eine größere Gefahr. Nach der Sichtprüfung werden der Schutzleiterwiderstand und der Isolationswiderstand gemessen, damit Stromschläge ausgeschlossen werden können. Im letzten Schritt folgt die Funktionsprüfung, Dabei geht es darum, zu prüfen, ob das Gerät so funktioniert, wie es soll. Erst wenn alle drei Schritte erfolgreich absolviert wurden, gilt das Gerät als sicher. Das Ergebnis wird dann in einem Prüfprotokoll festgehalten. Ein Prüfsiegel am Gerät zeigt, dass es geprüft und für sicher befunden wurde. Letztlich ist die Prüfung nach DGUV V3 eine Investition in die Sicherheit aller, denn sie schützt vor Unfällen, bewahrt vor teuren Schäden und schafft ein sicheres Arbeitsumfeld, dem alle vertrauen können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.