Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger Umsatz

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Laut Statistischem Landesamt lagen die Umsätze inflationsbereinigt 5,8 Prozent unter denen im ersten Halbjahr 2023. 

Dabei waren Beherbergungsbetriebe mit einem Minus 5,3 Prozent betroffen und die Gastronomie mit minus 6,3 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten sank demnach um 0,8 Prozent.

Dabei waren mehr Gäste da. Das Statistik-Amt zählte im ersten Halbjahr 13,1 Millionen Übernachtungen - ein Plus von 2,4 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023. Die Sommerferien sind in der Statistik noch nicht berücksichtigt.

Tourismusverband sieht mehrere Gründe

Tobias Woitendorf, Chef des Landestourismusverbandes, nennt mehrere Gründe für das Umsatzminus: Kaufzurückhaltung, Kostensteigerungen, Krisen und Kriege wirkten auf das System Tourismus. Dazu gebe es Rückgänge bei touristischen Betrieben und Kapazitäten, sagte er.

«Die statistischen Zahlen spiegeln sich auch in unserer letzten Branchenumfrage wider», sagte er. Demnach gibt es erstmals einen größeren Teil unzufriedener Gastgeber. Das liege unter anderem an sinkenden Erträgen, was laut Woitendorf 66 Prozent der Betriebe angaben. Von gesunkenen Gästezahlen berichteten demnach 61 Prozent. Auch zeige sich, dass die Personalsituation weiterhin sehr herausfordernd sei, sodass es teilweise auch an Manpower fehle, um Umsätze generieren zu können.

Verstärkte Werbung für den Herbst

Für eine stärkere Nachfrage im Herbst, der mitentscheidend für das Jahresendergebnis werde, sei in die Werbung investiert worden. Die Herbstkampagne habe man um zusätzlich 150.000 Euro verstärkt. «Wir werben derzeit vornehmlich in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern für einen Urlaub zwischen Ostseeküste und Seenplatte, um Impulse für die Nachfrage zu setzen.» Am Montag beginnen in MV die Herbstferien. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?