GEMA lässt Verträge mit Hoteliers und Gastronomen ruhen 

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Die GEMA hat mitgeteilt, dass für Lizenznehmer für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen. 

Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.

Mehr Informationen hier: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/


 

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