Gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach Kündigung?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber können eine Lohnfortzahlung nicht allein aus dem Grund verweigern, dass die Krankschreibung eines gekündigten Mitarbeiters genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauert. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor (Az.: 8 Sa 859/22).

Im konkreten Fall, über den das Fachportal Haufe.de berichtet, meldete sich ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma, der zuletzt nicht eingesetzt worden war, zunächst für vier Tage mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) krank. Einen Tag später ging ihm die Kündigung zum Monatsende zu. In der Folge legte der Arbeitnehmer zwei weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, die ihn exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses als krankgeschrieben auswiesen.

Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung. Er hatte Zweifel, dass der Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

Der Arbeitnehmer verlangte schließlich vor Gericht die Lohnfortzahlung - mit Erfolg.

Zeitliche Abfolge ist relevant

Das LAG Niedersachsen urteilte in zweiter Instanz (Vorinstanz: Arbeitsgericht Hildesheim, Az: 2 Ca 190/22), dass der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn zahlen muss.

Zwar könne nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgericht (BAG) der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert sein, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird - und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung passgenau die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Die zeitliche Abfolge sei im vorliegenden Fall jedoch eine andere gewesen: Zuerst habe sich der Arbeitnehmer krankgemeldet, erst dann habe der Arbeitgeber gekündigt.

Der Kläger kann folglich nicht erst durch den Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung dazu motiviert worden sein, einen Arzt aufzusuchen, um die Ausstellung einer AU zu erreichen.

Auch der Umstand, dass der Kläger just einen Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wieder arbeitsfähig war und bei einem neuen Arbeitgeber zu arbeiten begonnen hat, reicht aus Sicht der mit dem Fall befassten Kammer «(noch) nicht» aus, um den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern.

Das LAG hat die Revision an das BAG zugelassen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei Reisen in Hotels, Airbnbs oder anderen Unterkünften besteht das Risiko, dass versteckte Kameras zur Überwachung genutzt werden. Diese können in verschiedenen Geräten verborgen sein und sind oft schwer zu entdecken. Es gibt jedoch einige Methoden, um solche Spionage-Geräte aufzuspüren.

Ob Beruf oder Freizeit: Digitale Kommunikation, Apps und Künstliche Intelligenz bestimmen immer stärker den Alltag. Etliche Menschen fühlen sich aber durch die Digitalisierung überfordert.

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift «Finanztest» heißt.

In Deutschland halten sich einer Studie zufolge 61 Prozent der Arbeitnehmer selbst für Burn-out-gefährdet. 21  Prozent sehen für sich ein hohes und 40 Prozent ein mittleres Risiko, an Überlastung zu erkranken, wie eine repräsentative Befragung ergab.

Im Münchner Traditionsunternehmen der Platzl Hotels wurde Direktor Heiko Buchta (54) die Prokura erteilt. Bereits seit 2013 in der Führungsspitze des Vier-Sterne-Superior-Hauses, erhält der erfahrene Diplom-Kaufmann mit der handelsrechtlichen Vollmacht durch die Inhaberfamilie Inselkammer nun noch mehr Verantwortung.

Beförderungen aus eigenen Reihen sind oft eine bevorzugte Lösung. Manche Kollegen rechnen fest damit, bei der Auswahl auf dem Siegertreppchen zu landen. Doch woran kann es liegen, dass sie immer wieder ignoriert werden? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Trotz Inflation und schwacher Konjunktur haben die Menschen in Deutschland wieder mehr Geschmack an Bio-Lebensmitteln gefunden. Die Verbraucher kommen langsam wieder aus der Schockstarre.

Gemessen an den Übernachtungszahlen hat die Tourismusbranche in Deutschland im Jahr 2023 die Corona-Krise fast hinter sich gelassen. Die Zahl der Gästeübernachtungen lag nur noch knapp unter den Ergebnissen, die vor der Pandemie erreicht wurden.

Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022. Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe arbeitet im Niedriglohnbereich.

Die Karnevalszeit beschert vor allem Gastronomen in den Karnevalshochburgen ein lukratives Geschäft. Einer Berechnung zufolge sind diesmal sogar etwas höhere Einnahmen zu erwarten als in der Saison 2022/2023.