Grußformel darf im Arbeitszeugnis fehlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ist die Dankes-, Gruß- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses verzichtbar? Das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 146/21) bejaht diese Frage. Nur: Stand eine solche Formel einmal im Zeugnis drin, darf sie bei einer nachträglichen Änderung nicht mehr gestrichen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kürzlich beschlossen (Az. 10 Sa 1217/21).

Geklagt hatte eine scheidende Angestellte eines Unternehmens, die ihren Arbeitgeber gebeten hatte, ihr eine bessere Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens im Arbeitszeugnis zu bescheinigen. In der überarbeiteten Version des Zeugnisses stellte dieser Punkt die Klägerin zwar zufrieden. Allerdings fehlte darin die zuvor vorhandene Dankesformel am Schluss. Gegen die Streichung wehrte sich die Frau.

Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin recht. Ein Arbeitgeber könne nicht ohne weiteres ein Arbeitszeugnis an den Stellen ändern, die nicht bemängelt worden waren. Vielmehr sei er an den ursprünglichen Inhalt grundsätzlich gebunden. Ausnahme: Dem Arbeitgeber werden nachträglich Umstände bekannt, die eine andere Beurteilung rechtfertigen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.