Grußformel darf im Arbeitszeugnis fehlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ist die Dankes-, Gruß- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses verzichtbar? Das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 146/21) bejaht diese Frage. Nur: Stand eine solche Formel einmal im Zeugnis drin, darf sie bei einer nachträglichen Änderung nicht mehr gestrichen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kürzlich beschlossen (Az. 10 Sa 1217/21).

Geklagt hatte eine scheidende Angestellte eines Unternehmens, die ihren Arbeitgeber gebeten hatte, ihr eine bessere Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens im Arbeitszeugnis zu bescheinigen. In der überarbeiteten Version des Zeugnisses stellte dieser Punkt die Klägerin zwar zufrieden. Allerdings fehlte darin die zuvor vorhandene Dankesformel am Schluss. Gegen die Streichung wehrte sich die Frau.

Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin recht. Ein Arbeitgeber könne nicht ohne weiteres ein Arbeitszeugnis an den Stellen ändern, die nicht bemängelt worden waren. Vielmehr sei er an den ursprünglichen Inhalt grundsätzlich gebunden. Ausnahme: Dem Arbeitgeber werden nachträglich Umstände bekannt, die eine andere Beurteilung rechtfertigen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.