Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Oberschenkel kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist?

In der Regel erst einmal nicht, erklärt der DGB Rechtsschutz. Grundsätzlich gibt es demnach kein «Hitzefrei».

Arbeitgeber haben nach Paragraf 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar gewisse Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Die Hürden seien aber hoch, heißt es beim DGB Rechtsschutz: Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist noch kein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Schutzpflichten.

Maximal 26 Grad - mit Ausnahmen

Etwas konkreter regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf. Demnach muss die Temperatur «gesundheitlich zuträglich» sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor.

Liegt die Außentemperatur aber darüber, darf ausnahmsweise auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad Celsius Lufttemperatur im Raum tätig werden und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Gegenmaßnahmen von Jalousien bis zu kalten Getränken

Dazu zählen etwa Jalousien, eine ausreichende Lüftung in den Morgenstunden, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen. Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss jedoch gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Sollte all das nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Getränke bereitzustellen oder Kleidungsvorschriften zu lockern.

Erst bei 35 Grad Raumtemperatur geht man davon aus, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber immer noch nicht einfach nach Hause gehen. Sie müssen dann etwa gegebenenfalls auf andere Räumlichkeiten ausweichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Deutschland halten sich einer Studie zufolge 61 Prozent der Arbeitnehmer selbst für Burn-out-gefährdet. 21  Prozent sehen für sich ein hohes und 40 Prozent ein mittleres Risiko, an Überlastung zu erkranken, wie eine repräsentative Befragung ergab.

Im Münchner Traditionsunternehmen der Platzl Hotels wurde Direktor Heiko Buchta (54) die Prokura erteilt. Bereits seit 2013 in der Führungsspitze des Vier-Sterne-Superior-Hauses, erhält der erfahrene Diplom-Kaufmann mit der handelsrechtlichen Vollmacht durch die Inhaberfamilie Inselkammer nun noch mehr Verantwortung.

Beförderungen aus eigenen Reihen sind oft eine bevorzugte Lösung. Manche Kollegen rechnen fest damit, bei der Auswahl auf dem Siegertreppchen zu landen. Doch woran kann es liegen, dass sie immer wieder ignoriert werden? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Trotz Inflation und schwacher Konjunktur haben die Menschen in Deutschland wieder mehr Geschmack an Bio-Lebensmitteln gefunden. Die Verbraucher kommen langsam wieder aus der Schockstarre.

Gemessen an den Übernachtungszahlen hat die Tourismusbranche in Deutschland im Jahr 2023 die Corona-Krise fast hinter sich gelassen. Die Zahl der Gästeübernachtungen lag nur noch knapp unter den Ergebnissen, die vor der Pandemie erreicht wurden.

Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022. Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe arbeitet im Niedriglohnbereich.

Die Karnevalszeit beschert vor allem Gastronomen in den Karnevalshochburgen ein lukratives Geschäft. Einer Berechnung zufolge sind diesmal sogar etwas höhere Einnahmen zu erwarten als in der Saison 2022/2023.

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Das Schaltjahr beschert uns 2024 einen zusätzlichen Arbeitstag am 29. Februar. Damit gibt es dieses Jahr bundesweit im Schnitt 248,8 Arbeitstage – trotz Schaltjahr 0,6 Tage weniger als im Vorjahr mit 249,4 Arbeitstagen.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr gestiegen - obwohl weniger Firmen kontrolliert wurden als im Jahr zuvor.