Homeoffice - Arbeitsort nicht heimlich verlegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Homeoffice gehört für manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mittlerweile zum Arbeitsalltag. Doch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden kann auch eintönig werden. Den Arbeitsplatz dann ins Café zu verlegen, in eine Ferienwohnung am Meer oder gar ins Ausland, mag verlockend klingen. Bedeutet Homeoffice eigentlich, dass man tatsächlich in der eigenen Wohnung arbeiten muss?

Das hängt von den entsprechenden Regelungen beim Arbeitgeber ab. «Homeoffice bedeutet zunächst einmal, dass die Arbeit in der Wohnung des Arbeitnehmers zu erledigen ist», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. «Wenn der Arbeitnehmer tendenziell eher frei bei der Wahl des Arbeitsortes sein soll, bezeichnet man dies regelmäßig als mobile Arbeit.»

Gesetzlich definiert sind beide Begriffe allerdings nicht. In der Praxis herrsche deshalb «ziemlicher Wildwuchs», so Bredereck. Fehlen konkrete Regelungen im Unternehmen, rät er Arbeitnehmern, die ins Homeoffice geschickt werden, in jedem Fall von zu Hause aus zu arbeiten - also tatsächlich an der Adresse, die dem Arbeitgeber bekannt ist. «Wer das nicht will, sollte sich für andere Orte eine ausdrückliche und nachweisbare Genehmigung des Chefs besorgen», so Bredereck.

Arbeitsort nicht heimlich verlegen

Diese braucht auch, wer seinen Arbeitsort vorübergehend ins Ausland verlegen will. Hier sollte man zudem bedenken, dass neben Fragen der Verfügbarkeit, der Erreichbarkeit und des Datenschutzes auch versicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme entstehen könnten, sagt Bredereck.

Den eigenen Arbeitsort heimlich zu verändern, ist in jedem Fall keine gute Idee. Wer das tut, gefährdet seinen Arbeitsplatz. Und das Risiko aufzufliegen, ist nicht gering. «Was ist, wenn der Chef zu einer kurzfristig anberaumten Teambesprechung lädt?», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Einen durchsetzbaren Anspruch auf einen anderen Arbeitsort als den Sitz des Arbeitgebers wie auch auf Homeoffice habe man grundsätzlich nur, wenn und insoweit das im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung konkret geregelt ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.