Hotelverbände führen europaweite Umfrage zur Hotel-Distribution durch

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Hotelverbände in Europa führen unter der Federführung ihres europäischen Dachverbandes HOTREC zum bereits fünften Mal gemeinsam eine einheitliche Umfrage zu den Kernthemen der Hoteldistribution durch. Alle Hoteliers sind aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen.

„Gerade in der Phase des Re-Starts nach Corona ist es von größter Wichtigkeit, dass die Hotelverbände in Europa über aktuelle und belastbare Zahlen zur Entwicklung der Portalmärkte verfügen, um eine wirksame Interessenvertretung der Hotellerie bei Wettbewerbsbehörden, in der Politik und vor Gerichten sicherzustellen. Es gilt, dem in der Natur der Sache begründeten Informationsvorsprung der Buchungsportale fundiert begegnen zu können. Wir bitten daher alle Hoteliers, unsere zweijährlich durchgeführte Umfrage unbedingt nach besten Kräften auch in Deutschland zu unterstützen“, appelliert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Distribution Working Group von HOTREC Hospitality Europe, an die Branche. 

Hoteliers aus Deutschland können unter folgendem Link teilnehmen: 

https://tinyurl.com/hotrec2022GER

Das Beantworten der Fragen nimmt weniger als zehn Minuten Zeit in Anspruch. Eine Zusammenfassung der Studie wird den teilnehmenden Hoteliers auf Wunsch direkt per E-Mail zugestellt. Alle erhobenen Daten werden strikt vertraulich behandelt und nur zu statistischen Zwecken verwendet. Rückschlüsse auf einzelne Hotels sind aufgrund der statistischen Aggregation der Daten ausgeschlossen.

Zentralen von Hotelketten und Hotelkooperationen, die aggregierte Daten für mehrere Häuser abgeben möchten, wenden sich bitte direkt an Herrn Prof. Dr. Roland Schegg, roland.schegg@hevs.ch, Forscher am mit der Durchführung der Erhebung betrauten Institut Tourismus der Fachhochschule HES-SO Wallis.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.