IHA zu Booking.com-Forderung: „Kein Rechtsanspruch auf kostenfreie Stornos“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wegen des Coronavirus versucht Booking.com, direkt in die Geschäftspolitik der Hotels einzugreifen. Das Unternehmen verlangt die kostenfreie Stornierung von Übernachtungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen und beruft sich dabei auf „Forced Circumstances“ (Tageskarte berichtete). Booking.com „erwartet“ von den Hotels kostenfreie Stornierungen, so lange die „Zwangslage“ anhalte. Im Falle der kostenfreien Stornierung erstattet Booking dann bereits gezahlte Kommissionen zurück.

Als wenn es in Zeiten der Corona-Krise noch eines zusätzlichen Stresstests bedurft hätte, versucht Booking.com derzeit erneut, die Grenzen seines Vermittlerstatus gegenüber seinen Hotelpartnern auszuloten“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA). „Unter einseitiger Berufung auf ‚höhere Gewalt‘ will der Marktführer unter den Buchungsplattformen kostenfreie Stornierungen selbst nicht-stornierbarer Raten durchdrücken. Unsere diesbezügliche Einschätzung der Rechtslage von Ende Januar müssen wir auch in Zeiten der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus in Europa nicht revidieren.“

Nach Rechtsauffassung des Hotelverbands könne Booking.com weiterhin nicht einseitig, pauschal und undifferenziert für sämtliche Gäste das Vorliegen höherer Gewalt konstruieren, so Luthe. Es bestehe kein pauschaler Rechtsanspruch (weder der Gäste, und schon gar nicht von Booking.com), Hotelzimmer kostenlos zu stornieren, nur weil der Gast sich auf den ‚Coronavirus‘ berufe.

„Der Gast wird in jedem einzelnen Fall substantiiert begründen müssen, warum er aufgrund zwingender behördlicher Reiserestriktionen die Beherbergungsdienstleistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Das Vorliegen einer solchen behördlichen Restriktion bzw. vergleichbarer Maßnahmen (Schließung von Flughäfen etc.) bleibt unserer Auffassung nach zwingende Voraussetzung für einen etwaigen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Wenn der Gast allein aus eigener Sorge nicht reisen möchte, dann fällt das – bei allem Verständnis – in seine eigene private Risikosphäre. Ebenso verhält es sich, wenn ein Gast infiziert/erkrankt ist. Die AGB von Booking.com sehen keine dem entgegenstehende Regelung vor.“

Thomas Edelkamp: "Liquidität ist derzeit das Wichtigste!"

Der Vorstandsvorsitzende von Romantik sagt: „Hoteliers sollten sich nicht nicht vor den Karren spannen lassen. Liquidität ist derzeit das Wichtigste! Eine klare und faire Aufgabenverteilung ist: Hoteliers sollten sich darauf konzentrieren die Gäste zu binden und für die Zukunft zu motivieren, die direkt buchen, und Booking tut das mit den Kunden die seine Plattform nutzen. Booking wird verstehen, dass Hoteliers Rechnungen an das Unternehmen stell. Warum sollten Hoteliers das auch nicht tun? Die partnerschaftliche Vereinbarung sieht das so vor. Raten kann man nur jedem Hotelier genau dieser Aufforderung nicht nachzukommen. Höhere Gewalt ist bis heute nicht festgestellt, zumindest ist dafür kein Rechtsrahmen geschaffen. Kulant mit seinen Gästen und Direktbuchern umzugehen und Anreize für zukünftige Buchungen zu schaffen, ist das was die meisten Hoteliers jetzt tun und tun müssen.“

Marco Nussbaum: "Einfach nur heuchlerisch"

In die gleiche Kerbe schlug bereits Prizeotel-Gründer Marco Nussbaum: „Erneut wird massiv in die unternehmerische Freiheit der Hotels eingegriffen. Die Argumentation von booking.com ist einfach nur heuchlerisch und entspricht auch keiner rechtlichen Grundlage. Es geht ihnen nicht um ihre Partner, sondern einfach nur um ihr eigenes Image. Der Aktienkurs notiert mittlerweile über 30 Prozent unter dem Allzeithoch und das Ende der Talfahrt scheint noch nicht erreicht.

Wenn man sich schon so „partnerschaftlich“ verhalten will, warum verzichtet man für einen bestimmten Zeitraum dann nicht auf 50 Prozent der Kommissionen, um so seine wirklichen Partner, die Hotels, in dieser schweren Zeit zu unterstützen? Bei einer Umsatzrendite von 32,29 Prozent im Jahre 2019 - wovon Hotels nur träumen können - sollte das sicherlich möglich sein.“

Die Muttergesellschaft von Booking steht derzeit gewaltig unter Druck. Erst gestern hatte die Booking Holdings Inc. (NASDAQ: BKNG) bekanntgegeben, dass das Unternehmen seine zuvor angekündigten Finanzprognosen für das erste Quartal 2020 aufgrund der sich verschlechternden Situation durch den Ausbruch des COVID-19-Virus nicht wird halten können. „Wie wir bei der Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal am 26. Februar 2020 erklärt haben, ändern sich die Umstände des COVID-19-Ausbruchs rapide […] Da sich die Situation verschlechtert hat und die negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Reisen insbesondere in ganz Europa und in Nordamerika zugenommen haben, seit wir den Ausblick bereitgestellt haben, haben wir beschlossen, den Ausblick zurückzuziehen. “, erklärte Glenn D. Fogel, President und Chief Executive Officer von Booking Holdings.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.

Ein neuer Tarif der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter senkt die Musikgebühren für Weihnachtsmärkte um 35 Prozent. Was steckt hinter der Vereinbarung, wer profitiert davon und wie soll die Zukunft der musikalischen Gestaltung von Märkten aussehen?

Das diesjährige Oktoberfest in München hat der lokalen Wirtschaft bereits am ersten Wochenende einen deutlichen Aufschwung beschert. Besonders stark profitierte der Einzelhandel.

Die Ergebnisse der jüngsten HDI Berufe-Studie zeichnen ein klares Bild der aktuellen Arbeitswelt: Deutschlands Berufstätige streben nach mehr Sicherheit und einer besseren Work-Life-Balance. Fast die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten möchte ihre Arbeitszeit reduzieren, während der öffentliche Dienst gegenüber der Privatwirtschaft an Attraktivität gewinnt.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sei.

Ein neuer Branchenvergleich von SumUp offenbart, welche deutschen Wirtschaftszweige die beste Work-Life-Balance bieten. Für das Gastgewerbe sind die Ergebnisse wenig schmeichelhaft: Die Branche landet auf dem letzten Platz des Rankings.

Der aktuelle DAK-Gesundheitsreport zeigt, dass junge Beschäftigte unter Generationenkonflikten leiden. Hotellerie und Gastronomie stehen vor der Herausforderung, ein gesundes Miteinander zu fördern und die Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Das deutsche Gastgewerbe verzeichnete im Juli 2025 einen leichten Umsatzanstieg im Vergleich zum Vormonat, doch der Jahresvergleich offenbart weiterhin deutliche Schwierigkeiten. Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes sank der reale Umsatz, also preisbereinigt, um 3,7 Prozent gegenüber dem Juli 2024.

Ob im Büro, im Geschäft, in der Werkstatt oder auf der Baustelle, an Arbeitsplätzen aller Art kommen elektrische Geräte zum Einsatz. Tatsächlich geht es ohne sie oft gar nicht. Und trotzdem bergen sie auch Risiken. Wie stellt man also sicher, dass diese elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und gleichzeitig auch noch sicher sind?

Ein Pauschalurlauber storniert, weil das Hotelzimmer alt ist – anders als angegeben. Ein Urteil wirft ein Schlaglicht darauf, welche Rechte Reisende bei falschen Versprechen im Reisebüro haben.